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Fall Stephanie: Mörder von Zehnjähriger nach 27 Jahren verurteilt


Fall Stephanie
Mörder von Zehnjähriger nach 27 Jahren verurteilt

Von dpa, df

Aktualisiert am 30.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Gera: Der Angeklagte im Mordfall Stephanie wird in den Gerichtssaal geführt.Vergrößern des BildesGera: Der Angeklagte im Mordfall Stephanie wird in den Gerichtssaal geführt. (Quelle: Kathleen Sturm/dpa-bilder)
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Das Landgericht Gera hat einen 66-Jährigen wegen Mordes an der zehnjährigen Stephanie zu lebenslanger Haft verurteilt. Erstaunlich ist, dass es überhaupt einen Prozess gab.

Rund 27 Jahre nach der Ermordung der zehnjährigen Stefanie aus Thüringen hat das Landgericht Gera einen 66-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche das Mädchen im August 1991 in Weimar entführt und später missbraucht hat. Schließlich habe er das Kind von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 bei Hermsdorf 48 Meter tief in den Tod gestürzt.

Das Gericht ging von Mord aus und folgte mit seinem Spruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch gefordert.

Prozess dank einer Sonderkommission

Dass es in der Sache überhaupt zu einer Anklage und einem Prozess kam, ist der Arbeit der Sonderkommission "Altfälle" der Kripo in Jena zu verdanken. In akribischer Kleinstarbeit wurden Gerichts- und Polizeiakten zusammengeführt, um Ähnlichkeiten mit anderen Kindesentführungen und Missbrauchsfällen zu entdecken.

Da der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist und seine Vorgehensweise mit dem Fall Stephanie vergleichbar war, wurde er im März dieses Jahres in Berlin festgenommen. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit sei aber nicht beeinträchtigt.


Bei Gesprächen mit dem Angeklagten in der Untersuchungshaft sei ihm deutlich geworden, dass dieser mit Blick auf seine früheren Straftaten keine Reue gezeigt oder ein Schuldbewusstsein entwickelt habe, so der Gutachter. Vielmehr habe er sich oft als Opfer dargestellt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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