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Arnsberg in NRW: Kleinkind verhungert – Sozialarbeiterin verurteilt


Fahrlässige Tötung durch Unterlassen
Kleinkind verhungert – Sozialarbeiterin verurteilt

Von dpa
07.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Eingangsbereich des Landgerichts Arnsberg: Die Mitarbeiterin wurde in der zweiten Instanz erneut verurteilt.Vergrößern des BildesDer Eingangsbereich des Landgerichts Arnsberg: Die Mitarbeiterin wurde in der zweiten Instanz erneut verurteilt. (Quelle: Bernd Thissen/dpa-bilder)
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Das Landgericht in Arnsberg gibt einer Mitarbeiterin des Jugendamtes die Mitschuld am Hungertod eines Kleinkinds. Die Frau hätte den Tod verhindern können, meinten die Richter.

Nach dem Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland in NRW ist eine Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Arnsberg verurteilte die 31-Jährige am Dienstag in dem Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Mutter des verhungerten Jungen war im Juni 2018 vom Landgericht Arnsberg zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Seit Februar 2019 ist dieses Urteil rechtskräftig.

Die Mitarbeiterin des Jugendamts im Hochsauerlandkreis muss 50 Tagessätze à 70 Euro zahlen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Revision ist grundsätzlich möglich.

Neun Monate alte Schwester hat nur knapp überlebt

In erster Instanz war die Frau 2017 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Aus Sicht des Amtsgerichts Medebach hätte sie "aufgrund ihrer dienstlichen Stellung" den Tod des Jungen 2014 und auch die Mangelernährung seiner neun Monate alten Schwester "verhindern müssen und verhindern können".

Gegen das Urteil von 2017 hatten die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nun verurteilte das Landgericht die Frau wegen fahrlässiger Tötung, aber nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das neun Monate alte Mädchen hatte nur knapp überlebt.

Der Fall des kleinen Jungen hatte große Bestürzung ausgelöst. In dem Prozess gegen die Jugendamtsmitarbeiterin waren der Gerichtssprecherin zufolge die verurteilte Mutter und der Vater des verhungerten Jungen getrennt als Nebenkläger aufgetreten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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