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Polizistenmord bei Kusel: Angeklagter gesteht Schüsse und deutet Notwehr an


Doppelmord bei Kusel
Angeklagter gesteht Schüsse auf Polizisten und spricht von Notwehr

Von afp
Aktualisiert am 21.06.2022Lesedauer: 3 Min.
Andreas S.: Der Hauptangeklagte hat im Prozess um den Mord an zwei deutschen Polizisten Notwehr angedeutet.Vergrößern des BildesAndreas S.: Der Hauptangeklagte hat im Prozess um den Mord an zwei deutschen Polizisten Notwehr angedeutet. (Quelle: Uwe Anspach/dpa-bilder)
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Nach Polizistenmord bei Kusel hat der Prozess begonnen: Der Hauptangeklagte spricht von einer unübersichtlichen Situation, räumte die Schüsse aber ein.

Im Prozess um den Doppelmord an zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat der Hauptangeklagte am Dienstag Schüsse eingeräumt, will diese nach eigenen Angaben aber in einer Art Notwehrsituation abgegeben haben. Andreas S. habe damit erreichen wollen, dass auf ihn selbst abgefeuerte Schüsse aufhörten, sagte einer seiner Verteidiger bei der Verlesung einer Einlassung seines Mandanten zum Verfahrensauftakt vor dem Landgericht Kaiserslautern.

In der Einlassung schilderte S. eine für ihn nach eigenem Empfinden völlig unübersichtliche Situation, in der er nicht gewusst habe, wer weshalb auf wen schieße. Während er im Auto nach den Fahrzeugpapieren gesucht habe, habe er Schüsse gehört, hieß es in der von der Verteidigung verlesenen Erklärung. Als er gemerkt habe, dass auf ihn geschossen werde, habe er ebenfalls geschossen. Sein Mitangeklagter Florian V. habe eine Schrotflinte in der Hand gehalten. Dieser habe "vollkommen geistig abwesend" gewirkt. S. habe ihm die Waffe schließlich entrissen.

Wilderei zur Finanzierung von Drogen?

Darüber hinaus ließ S. in der Erklärung umfangreich das Kennenlernen der beiden Angeklagten sowie V.s Drogenprobleme schildern. Demnach soll sich V. an illegalen Jagden beteiligt haben, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Die beiden Angeklagten lernten sich laut Erklärung im August vergangenen Jahres über einen gemeinsamen Bekannten kennen. Sie hätten anschließend mehrmals in der Woche gewildert. V. habe für jedes erlegte Tier eine Prämie erhalten.

Zuvor hatte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen. Demnach soll S. seine beiden Opfer am 31. Januar bei einer zufälligen nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße getötet haben, um seine Aktivitäten als Wilderer zu verdecken. Er ist deshalb wegen zweifachen Mordes aus Habgier und mit Verdeckungsabsicht sowie verschiedener weiterer Delikte angeklagt.

Kopfschuss mit Schrotflinte

S. soll bei der Polizeikontrolle laut Anklage unter einem Vorwand zur Fahrertür seines Wagens gegangen sein, um eine Schrotflinte zu holen, mit der er dann aus kurzer Distanz auf den Kopf der Beamtin schoss. Diese wurde dadurch schwer verletzt. Der Angeklagte ging aber von ihrem Tod aus.

Der zweite Schuss erfolgte laut Anklage aus derselben Waffe aus größerer Entfernung auf ihren Kollegen, der am Gesäß getroffen wurde. Der Beamte schoss zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole, woraufhin S. dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Polizisten schoss und ihn an Brust und Bauch schwer verletzte. Der letzte Schuss traf den Polizisten am Kopf und war tödlich.

Anschließend durchsuchte S. die auf dem Boden liegende Beamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen. Dabei stellte er fest, dass sie noch lebte und schoss ihr mit der Schrotflinte aus kurzer Distanz ins Gesicht. Eine Unterbringung von S. in der Sicherungsverwahrung kommt laut Staatsanwaltschaft in Betracht.

Razzien wegen Hasskommentaren

Die Tat löste bundesweit großes Entsetzen aus. Ursprünglich wurde auch V. des Mordes verdächtigt. Der Mordvorwurf gegen ihn wurde allerdings fallen gelassen. V. wirft die Anklage jedoch wie S. gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei in der Tatnacht sowie Strafvereitelung vor.

V. muss sich daher in dem Prozess ebenfalls vor Gericht verantworten. In einer kurzen Erklärung seiner Verteidiger ließ er erklären, dass er sich über seine bereits vor der Polizei gemachten Angaben hinaus nicht äußern werde. Bis Anfang September sind noch 13 weitere Termine angesetzt.

Erst am Montag waren Ermittlungsbehörden zu einer bundesweiten Razzia wegen Hasskommentaren nach den Polizistenmorden von Kusel ausgerückt. In 15 Bundesländern gab es über 80 Durchsuchungen. Diese resultierten aus der Arbeit einer speziellen Ermittlungsgruppe, die wegen der Verbreitung von Hasskommentaren nach der Tat gegründet worden war. Es geht um insgesamt 150 Strafverfahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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