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Birgitten-Kloster Altomünster: Kloster-Besetzerin muss ausziehen


Bistum erkennt Nonne nicht an
Vatikan entscheidet: "Kloster-Besetzerin" muss ausziehen

Von dpa
12.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Claudia Schwarz vor dem Prozess im Verwaltungsgericht: Schwarz hatte sich über zwei Jahre und vor unterschiedlichen Gerichten gegen den Auszug aus dem Birgitten-Kloster Altomünster gewehrt.Vergrößern des BildesClaudia Schwarz vor dem Prozess im Verwaltungsgericht: Schwarz hatte sich über zwei Jahre und vor unterschiedlichen Gerichten gegen den Auszug aus dem Birgitten-Kloster Altomünster gewehrt. (Quelle: Matthias Balk/dpa-bilder)
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Claudia Schwarz wehrte sich vehement gegen die Schließung des

Mit der von Rom beschlossenen Auflösung des oberbayerischen Klosters Altomünster bei Dachau steht der Auszug der letzten Bewohnerin Claudia Schwarz bevor. "Wenn nicht noch eine positive Wendung eintritt, müsste ich nach gegenwärtigem Stand am 25. April ausziehen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Dies gehe auf einen Vergleich zurück, den sie mit dem Erzbistum München und Freising geschlossen hatte.

Mehrere Gerichtsprozesse

Die Juristin hatte sich über zwei Jahre und vor unterschiedlichen Gerichten gegen ihren drohenden Rauswurf gewehrt. Die 39-Jährige argumentiert, sie wolle Nonne werden und den Orden erhalten. Als Klosterbesetzerin war sie bundesweit bekannt geworden.

Das oberste Gericht der Apostolischen Signatur hat aber nun die Entscheidung zur Auflösung des Ordens endgültig bestätigt, wie das Erzbistum München und Freising am Mittwoch mitteilte. Schwarz lebte seit 2015 in dem einzigen deutschen Kloster des alten Birgitten-Ordens, um dort Novizin zu werden.

In zwei Wochen kann noch viel passieren

"Wenn es die endgültige Entscheidung des Vatikans ist, halte ich mich an mein im Vergleich gegebenes Wort, innerhalb der vereinbarten Frist auszuziehen", sagte sie nun. Allerdings könne in zwei Wochen noch viel passieren. "Abraham hat das Messer gegen Isaak erhoben – und Gott hat in letzter Minute eingegriffen."

In dem Dekret aus dem Vatikan wird laut Erzbistum die bereits im Juni 2017 erfolgte Zurückweisung einer Beschwerde bestätigt, die die letzte in dem Kloster lebende Ordensangehörige, Schwester Apollonia Buchinger, gegen die Auflösung eingereicht hatte. Sie hatte sich aber dann gebeugt und war nach Vilseck in der Oberpfalz umgezogen.

Klostergebäude soll weiter genutzt werden

Das Erzbistum erläuterte, man könne sich nun verstärkt auf ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen konzentrieren und die Zukunft Altomünsters als einen kirchlichen Ort entwickeln.

Das in lateinischer Sprache verfasste Dekret aus Rom halte ausdrücklich fest, dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster waren, betonte das Erzbistum weiter.

Das Erzbistum hatte Schwarz nie anerkannt. Schwarz selbst sagte hingegen, Schwester Apollonia habe sie als Postulantin aufgenommen. Sie hatte außerdem stets gesagt, es gebe weitere Frauen, die in Altomünster Nonne werden wollten. Mindestens drei Ordensfrauen sind für den Erhalt eines Klosters nötig.

Noch weiß Schwarz nicht, wo sie mit ihren Hunderten Büchern hinziehen könnte. "Gott wird für mich sorgen", sagt sie. Wichtig sei ihr, Gesangbücher aus dem Kloster mitnehmen zu können. Und über die anderen Frau, die auch Nonne werden wollen: "Wir sind wild entschlossen, dass wir ein Ordensleben führen wollen."

Verwendete Quellen
  • dpa
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