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BGH-Urteil: Axel Springer muss Jörg Kachelmann Schmerzensgeld zahlen


Unerlaubte Berichterstattung
Springer muss Kachelmann Schmerzensgeld zahlen

Von dpa, nsc

Aktualisiert am 13.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann (Archiv): Ein Gericht sprach ihn 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.Vergrößern des BildesDer Wettermoderator Jörg Kachelmann (Archiv): Ein Gericht sprach ihn 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-bilder)
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Nach einem BGH-Urteil muss der Springer-Konzern Jörg Kachelmann wohl mehr als eine halbe Million Euro überweisen. Es könnte die höchste Summe Schmerzensgeld sein, die je ein Verlag einer Person zahlen musste.

Das Medienhaus Axel Springer muss Schmerzensgeld an den Wettermoderator Jörg Kachelmann zahlen. Denn der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde Springers ab. Der Verlag hatte beanstandet, dass eine Revision gegen ein Urteil aus dem Jahr 2016 nicht zugelassen worden war.

Kachelmanns Anwalt, Ralf Höcker, twitterte: "Kachelmanns erste Schmerzensgeldklage gegen Springer endlich rechtskräftig erfolgreich!" Ein Sprecher des Springer-Konzerns sagte: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen." Das Medienhaus prüfe nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Im Juli 2016 hatte das Oberlandesgericht Köln dem Wettermoderator 395.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Grund dafür ist die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über einen Prozess gegen Kachelmann. Der war im Jahr 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagt worden. Er bestritt die Vorwürfe. Im Mai 2011 sprach ihn das Landgericht Mannheim frei.

Mehr als eine halbe Million Euro Schmerzensgeld

Über die Berichte der "Bild" sagte Kachelmanns Anwalt: "Das war kein Journalismus, sondern blanke Hetze." Die Richter des Oberlandesgerichts entschieden, dass die Zeitung mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten habe. "Bild" verletzte Kachelmanns Persönlichkeitsrechte schwer. So druckte die Boulevard-Zeitung unter anderem Fotos, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten. Das hielten die Richter des OLG für unzulässig.

Da zu der Summe von 395.000 Euro wohl noch Zinsen addiert werden müssen, könnte es die höchste Entschädigung sein, die je einem Kläger in einem solchen Verfahren zugesprochen wurde. Schon im August 2016 sagte Kachelmanns Anwalt, sein Mandat habe inklusive Zinsen einen Anspruch auf 512.785 Euro. Bisher bekam die schwedische Prinzessin Madeleine in einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009 mit 400.000 Euro die höchste Summe zugesprochen.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Tweet von Kachelmanns Anwalt, Ralf Höcker
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