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ADAC: Mitglieder melden Geld-Forderungen aus London


Verkehr
ADAC: Mitglieder melden Geld-Forderungen aus London

Von dpa
Aktualisiert am 02.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Autos in LondonVergrößern des BildesWer sich den Londoner Verkehr mit dem eigenen Auto antun möchte, muss sich auch mit den geltenden Regeln rund um Umweltzone und City-Maut herumschlagen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Eine Firma im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe bittet deutsche Fahrzeughalter nach deren Reise zur Kasse. Doch eigentlich dürfte das Inkasso-Unternehmen gar nicht an deren Daten gelangen.

Zahlreiche Mitglieder des ADAC sehen sich mit Geldforderungen nach einer Autofahrt durch London konfrontiert. Das teilte der Automobil-Club der dpa mit. Hintergrund ist das Vorgehen eines privaten Inkasso-Unternehmens im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe, das gegen angebliche Verstöße gegen die Auflagen der Londoner Umweltzonen vorgeht. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt, dass die Firma auf rechtswidrigem Weg an Fahrzeughalter-Daten aus Deutschland gekommen war.

Seit dem Brexit gibt es keine Grundlage mehr für die Weitergabe von Daten europäischer Fahrzeughalter an Großbritannien - solange es sich nicht um strafrechtlich relevante Verstöße handelt. Trotzdem wurden einem Bericht des britischen "Guardian" zufolge seit 2021 etwa 320.000 Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen die Umweltzonen LEZ und ULEZ an Fahrzeughalter in der EU ausgestellt - mit teils fünfstelligen Forderungen.

ADAC empfiehlt, Einspruch einzulegen

Wie viele Deutsche genau betroffen sind, ist noch unklar. Dem ADAC zufolge haben die Betroffenen in vielen Fällen versäumt, ihr Auto vorab für die Londoner Umweltzonen zu registrieren. "Erhält man im Anschluss daran solche Forderungen, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und anhand der Fahrzeugpapiere zu belegen, dass es sich um einen Pkw handelt, beziehungsweise, dass zumindest die Emissionsklasse eingehalten wird", so der ADAC. Es sei eine nachträgliche Registrierung empfehlenswert. Eine zwangsweise Eintreibung der Forderungen in Deutschland sei nicht möglich.

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt mitteilte, wurden die Daten der Fahrzeughalter über eine "aus hiesiger Auffassung rechtswidrige" Nutzung des europäischen Halterdatenaustauschs CBE in Italien an ein britisches Inkasso-Unternehmen weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund erteile Deutschland zurzeit keine CBE-Auskünfte an Italien, so das KBA.

Der ADAC sieht die Eintreibung öffentlich-rechtlicher Bußgelder durch private Inkasso-Unternehmen insgesamt kritisch. Besonders aus Italien sei die Praxis bekannt, hieß es. Deswegen führt der Club derzeit Musterverfahren beim Landesdatenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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