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Dreieinhalb Jahre Haft für Rap-Musiker aus Mallorca


Dreieinhalb Jahre Haft
Spanischer Rapper wegen Liedern verurteilt

Von dpa
21.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Rapper-Verurteilung empört Spanien: Mitglieder der Vereinigung STEI halten Plakate zur Unterstützung des spanischen Rappers Josep Miquel Arenas (Valtonyc) hoch. Arenas wurde wegen seiner Lieder verurteilt.Vergrößern des BildesRapper-Verurteilung empört Spanien: Mitglieder der Vereinigung STEI halten Plakate zur Unterstützung des spanischen Rappers Josep Miquel Arenas (Valtonyc) hoch. Arenas wurde wegen seiner Lieder verurteilt. (Quelle: Stei/dpa-bilder)
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Ein Rap-Musiker aus Mallorca muss in Spanien wegen seiner Lieder für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Haftstrafe gegen Josep Miquel Arenas wurde vom Obersten Gericht in Madrid bestätigt.

Der 24-Jährige mit dem Künstlernamen Valtònyc wurde für schuldig befunden, in seinen Texten den Terrorismus verherrlicht, die spanische Krone bedroht und beleidigt und Politiker mit dem Tod bedroht zu haben. Arenas war vor rund einem Jahr in erster Instanz vom Landgericht der Balearen verurteilt worden und hatte anschließend unter Berufung auf die Meinungs- und Kunstfreiheit Einspruch eingelegt.

In seinen Liedern hatte der Rapper unter anderem zur bewaffneten Besetzung des Marivent-Palastes in Palma de Mallorca aufgerufen, in dem die Königsfamilie ihren Sommerurlaub verbringt. Zudem hatte er unter anderem getextet, dass Regionalpolitiker "eine Atombombe verdienen" und dass "wir den Tod dieser Schweine wollen".

Sprache "extrem, provozierend und symbolisch"

Die Sprache des Rap sei "extrem, provozierend, allegorisch und symbolisch", hatte Arenas gegen das erste Urteil angeführt. Mehrfach fanden auf Mallorca Solidaritätsbekundungen statt.

Die Richter in Madrid hoben in der neuen Entscheidung jedoch hervor, man müsse nur die Liedtexte lesen, um "die Schwere der Tat zu begreifen". Das Urteil, das unter anderem von mehreren Politikern vor allem linker Parteien und von mehreren Organisationen kritisiert worden war, kann Arenas noch beim Verfassungsgericht anfechten. Die Erfolgschancen werden aber als gering eingestuft.

Verwendete Quellen
  • dpa
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