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Darf ich mein Auto privat verleihen?


Kfz-Versicherung
Darf ich mein Auto privat verleihen?

mk (CF)

03.05.2011Lesedauer: 2 Min.
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Wagen verliehen: Für Schäden haftet der HalterVergrößern des Bildes
Wagen verliehen: Für Schäden haftet der Halter (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer sein Auto mal eben an einen Freund verleiht und dieser einen Unfall baut, kann sich mit dem Freundschaftsdienst schnell Ärger einhandeln. Streit mit der Versicherung und den Unfallbeteiligten sind da vorprogrammiert. Doch dazu muss es nicht kommen, wenn Sie ein paar Grundregeln beachten.

Privat Auto verleihen: Ärger mit dem Fahrer vermeiden

Wer Autos privat an einen anderen Fahrer verleihen möchte, kann unnötigen Ärger vermeiden, indem man sich vorher einen gültigen Führerschein zeigen lässt. Versäumt man dies, und der Fahrer hat gar keinen Führerschein, haftet man auch bei Unfällen und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Entleiher auch wirklich nüchtern ist. Wer sein Auto an einen Betrunkenen verleiht, wird bei Unfällen eventuell von der Versicherung in Haftung genommen. Besteht Zweifel über den Zustand des Fahrers, sollte man vom Auto verleihen absehen. Strafzettel müssen meist vom Halter bezahlt werden. Weigert sich der Entleiher, den Verstoß zuzugeben, wird der Halter belangt oder dazu verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem hervorgeht, wann wer mit dem Auto gefahren ist. Dies ist nicht nur nervig, sondern kostet auch unnötig viel Zeit.

Privat Auto verleihen: Versicherung und Leihvertrag

Werden Schäden an Anderen verursacht, muss immer die Versicherung des Halters zahlen. Dabei steigt man auch in eine höhere Schadensklasse auf und muss mehr Beträge zahlen. Daher sollte man sich genau überlegen, wem man sein Auto verleiht. Am besten verleiht man nur an Personen, bei denen man im Notfall auch mit einer Ausgleichszahlung für die gestiegenen Versicherungsbeträge rechnen kann. Sicherheit kann hier auch durch einen Leihvertrag erreicht werden, in dem der Entleiher dem Halter schriftlich versichert, für auftretende Schäden aufzukommen, wenn welche vorkommen sollten. Diese Vorgehensweise ist zwar unbequem, kann aber im Fall der Fälle auch eine Freundschaft erhalten, die bei ungeklärten Verhältnissen eventuell zu Bruch gegangen wäre.

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