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Die typische Weihnachtsdekoauf dem Balkon beschränkte sich lange Zeit auf Weihnachtssterne oder Schwibbögen. Doch in den letzten Jahren ist auch in Deutschland ein deutlicher Zuwachs bei der Weihnachtsbeleuchtung zu bemerken – wie es in Amerika schon lange üblich ist. Bei der festlichen Balkondeko sollten Sie einiges beachten, um Nachbarn und Vermieter nicht zu verärgern. Sind Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses hingegen alles möglich.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Balkon gestalten, wie Sie möchten, solange sich niemand davon gestört fühlt. Laute Weihnachtsdeko, die zudem noch sehr aufdringlich blinkt und so die nächtliche Ruhe der Nachbarn stört, sollten Sie vermeiden. Ansonsten ist gegen das Anbringen von Lichterketten, Weihnachtskugeln und Weihnachtsmännern auf dem Balkon nichts einzuwenden.
Wenn Sie nur Mieter der Wohnung sind, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie die Außenfassade in keinster Weise beschädigen oder beschmutzen. Fragen Sie im Zweifel lieber Ihren Vermieter, ob die Anbringung erlaubt ist. Fällt Ihre Weihnachtsdeko im Vergleich zur unmittelbaren Umgebung all zu sehr auf, kann der Vermieter sie aus optischen Gründen ablehnen.
Besonders wichtig ist, dass Sie die Deko-Elemente sicher anbringen, damit diese auch heftigem Wind und Schneefall standhalten. Fällt die Dekoration trotzdem herunter, haften Sie für den eventuell entstandenen Schaden. (Adventskranz binden: So gelingt es Ihnen)
Auch wenn Sie es gerne bunt und beleuchtet mögen, sollten Sie die Beleuchtung nachts ausschalten. So stört das Licht niemanden bei der Nachtruhe und Sie sparen gleichzeitig Strom. Schließlich ist der Stromverbrauch an Weihnachten auch so schon hoch genug.
Wenn sich ein Nachbar über das helle Licht beschwert, müssen Sie laut Mietrecht nicht auf Ihre Beleuchtung verzichten. Nach 22 Uhr gilt allerdings offiziell die Nachtruhe, dann müssen Sie die Beleuchtung auf jeden Fall ausschalten, um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden.
Quelle: am (CF)
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