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Euthanasie: Sterbehilfe ethisch stark umstritten


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Euthanasie: Sterbehilfe ethisch stark umstritten

kf (CF)

Aktualisiert am 12.10.2012Lesedauer: 2 Min.
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Ethisch und moralisch verwerflich sei die aktive Sterbehilfe, argumentieren die Gegner. Euthanasie sei ein Akt der Barmherzigkeit und eine Hilfestellung zur Selbstbestimmung, behaupten die Befürworter. Eine objektive Betrachtung der Thematik scheint unmöglich. Die Politik gibt mit einem neuen Gesetzentwurf immerhin eine rechtliche Rahmenbestimmung vor.

Argumente für die Sterbehilfe: "Humanen" Tod ermöglichen

Wie sich ein Patient fühlt, der unter unerträglichen physischen oder psychischen Schmerzen leidet, vermag ein Außenstehender nur sehr eingeschränkt beurteilen können. Für die Betroffenen ist das Leid manchmal so groß, dass sie den Entschluss fassen, ihr Leben freiwillig beenden zu wollen – vor allem dann, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass sich der Zustand bessert. Per Gesetz ist die Selbsttötung dem Patienten erlaubt, so der "Tagesspiegel" in einem Bericht zum Thema Sterbehilfe.

Doch sollten Ärzte oder Angehörige das Recht haben, die Leidenden bei ihrem Vorhaben zu unterstützen? Auf "tagesschau.de" argumentiert Internist und Intensivmediziner Michael de Ridder in dieser Hinsicht eindeutig für die aktive Sterbehilfe von ärztlicher Seite, sofern palliative Pflege oder Hospize, die schwer kranken Menschen das würdevolle Sterben ermöglichen sollen, das Leiden nicht ausreichend mindern können. Eine umfassende Aufklärung natürlich vorausgesetzt. Er sieht sogar eine ärztliche "Pflicht" darin, Menschen einen humanen Tod zu ermöglichen, sofern der Patient nachvollziehbare Gründe hervorbringen kann. Ein Drittel der deutschen Ärzteschaft stünde der Möglichkeit, einen solchen Suizid ärztlich zu begleiten, ebenfalls offen gegenüber. Die anderen zwei Drittel lehnen dies hingegen ab – und befinden sich damit auch auf der Seite des Gesetzes.

Euthanasie: Verpflichtung zur Beihilfe ethisch nicht vertretbar

Im Sinne des Gesetzes argumentiert an gleicher Stelle auch Edzard Schmidt-Jortzig, Mitglied des Deutschen Ethikrats, gegen Euthanasie. Er spricht dem Staat "eine zwingende Schutzpflicht für das Leben" zu – und nicht dagegen. So dürfe der Patient zwar sein Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen, und seinen Tod selbst herbeiführen, sollte diese Aufgabe aber nicht an Außenstehende übertragen. Ethisch problematisch sind nicht zuletzt Fälle, in denen Außenstehende wie Angehörige oder Ärzte die Bestimmungsmacht des Patienten in die eigene Hand nehmen. Im schlimmsten Fall aus Gründen, die dem eigenen Vorteil dienen.

Vor allem aber führt Schmidt-Jorzig das Argument auf, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe zur Selbsttötung geben darf. Zwar ist die freiwillige Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland straffrei, doch aus ethischer Sicht dürfe niemand zu einem solchen Handeln verpflichtet werden – eine so schwerwiegende Entscheidung sollten Außenstehende ausschließlich mit dem eigenen Gewissen vereinbaren.

Neues Sterbehilfe-Gesetz

Ein neues und umstrittenes Gesetz, das Mitte 2012 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, soll Euthanasie einen rechtlichen Rahmen geben. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre eindeutig geregelt, welche Handlungen straffrei blieben und welche nicht: Sterbehilfe, die dem finanziellen Interesse desjenigen dient, der die Beihilfe zum Selbstmord leitet, soll dann unter Strafe stehen, berichtet der "Tagesspiegel". Straffrei bleiben hingegen Angehörige und Menschen, die dem betroffenen Patienten besonders nahestehen und diesen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten. Dies können im Zweifel auch Ärzte sein. Hier sehen Gegner der Euthanasie den Hauptkritikpunkt an dem Gesetzentwurf. Sie befürchten dabei eine indirekte Legalisierung von Euthanasie.

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