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Formlose Bewerbung zur Vorauswahl


Ausbildung
Formlose Bewerbung - was ist zu beachten?

so (TP)

Aktualisiert am 17.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Verlangt ein Unternehmen in einer Stellenausschreibung eine formlose Bewerbung, wird der Eingang zahlreicher Bewerbungen erwartet. Das Unternehmen will anhand der eingehenden Bewerbungen eine Vorauswahl treffen. Formlos heißt nicht, dass Sie nicht die Form wahren müssen. Eine formlose Bewerbung bedarf der Schriftform und muss kurz, knapp und prägnant sein. Erfahren Sie hier, was sonst noch dazugehört.

Das gehört zur formlosen Bewerbung

Eine formlose Bewerbung ist eine Kurzbewerbung und besteht aus Anschreiben und tabellarischem Lebenslauf. Achten Sie darauf, was in der Stellenausschreibung gefordert wird. Nur wenn Gehaltsvorstellungen, frühestmöglicher Eintrittstermin, Zeugnisse und Bewerbungsfoto ausdrücklich gefordert werden, sollten Sie die Angaben nennen.

Beziehen Sie sich im Anschreiben auf die Stellenanzeige und erwähnen Sie diese im Betreff. Auch eine in der Ausschreibung vorhandene Kennziffer muss angegeben werden. Verzichten Sie auf eine Bewerbungsmappe.

Das gehört in das Anschreiben

Im Anschreiben für eine formlose Bewerbung legen Sie dar, warum Sie sich auf diese Stelle bewerben. Gehen Sie in wenigen aussagekräftigen Sätzen auf Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten ein. Erwähnen Sie kurz Ihre wichtigsten bisherigen Tätigkeiten, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind.

Verdeutlichen Sie, warum Sie für die ausgeschriebene Stelle besonders geeignet sind. Weisen Sie darauf hin, dass Sie Zeugnisse bei Interesse nachreichen. Schreiben Sie das Anschreiben für die formlose Bewerbung nach DIN 5008.

Der tabellarische Lebenslauf

Der tabellarische Lebenslauf für eine formlose Bewerbung sollte nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Schreiben Sie den Lebenslauf in retrograder Form und nennen Sie die letzte Arbeitsstelle zuerst.

Beschränken Sie sich auf kurze und prägnante Beschreibungen Ihrer wichtigsten Erfahrungen und Tätigkeiten. Achten Sie darauf, dass Sie die für die ausgeschriebene Stelle relevanten Erfahrungen und Tätigkeiten besonders hervorheben.

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