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Dividende: Gewinnausschüttung für Gesellschafter

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Dividende: Gewinnausschüttung für Gesellschafter

| tm (CF)

Dividende bedeutet übersetzt so viel wie Gewinnausschüttung und bezeichnet den jeweiligen Gewinn, den Gesellschafter einer KG (Kapitalgesellschaft) in regelmäßigen Abständen erhalten. Wann welche Gewinne jeweils ausgeschüttet werden, wird grundsätzlich in der Gesellschafterversammlung entschieden, die regelmäßig stattfindet.

Dividende: Gewinn aus dem Eigenkapital der Kapitalgesellschaft

Wer als Gesellschafter Dividenden bezieht, muss diese über die sogenannte Abgeltungssteuer beim Finanzamt geltend machen, die 25 Prozent beträgt. Die Höhe der jeweiligen Gewinne liegt in der Regel weit über den Zinsen, die man in anderen Sparanlagen erhält, und bietet daher eine lukrative Geldanlage für viele Investoren, obwohl natürlich immer ein gewisses Risiko bezüglich der Börsenschwankungen besteht. (Prämien: Einmalzahlungen für erbrachte Leistungen)

Zwei Strategien, um mit Dividenden erfolgreich zu sein

Als besonders lukrativ erscheint zum Beispiel die Strategie, die Unternehmen danach zu beurteilen, wie sie in der Vergangenheit jeweils an Dividendenwachstum zugelegt haben. Beurteilt wird die Qualität des Dividendenwachstums in der Regel über die Ausschüttungsquote, die, je geringer sie in Bezug auf die Vergangenheit ausfällt, umso besser für den Inhaber der Dividenden ist. Die zweite Strategie für Inhaber von Dividenden ist das Ziel, beim Anlegen möglichst mittel- bis langfristig zu denken, um das Risiko so gering wie möglich zu halten.

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Dividendenfonds sind in

Es gibt viele Fondsgesellschaften, die nach dem Rückgang aufgrund der Finanzkrise wieder vermehrt Dividendenfonds anbieten. Anleger profitieren hier vom einfachen Handling und müssen sich nicht mehr um die Abwicklung der Abgeltungssteuer kümmern, da dies in diesem Fall die beauftragte Fondsgesellschaft übernimmt. Für diesen Service müssen die Anleger allerdings auch nicht gerade niedrig ausfallende Gebühren an die Fondsgesellschaft zahlen. (Tantiemen: Erfolgsbeteiligung in Kapitalgesellschaften)

Quelle: tm (CF)

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