t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer: Vorsicht vor Formfehlern


Arbeitsrecht
Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer: rechtliche Spielregeln beachten

aa (TP)

Aktualisiert am 14.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis beenden und eine Kündigung einreichen? Dann sollten Sie auf die rechtlichen Vorgaben achten, die mit einem Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer verbunden sind. Bei Formfehlern kann eine Kündigung sogar unwirksam werden. Lesen Sie hier, wie Sie sich davor schützen.

Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer: Auf die Formalien kommt es an

Aus welchen Gründen auch immer Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen möchten – verfassen Sie ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer, müssen Sie rechtliche Spielregeln beachten. Gehen Sie dabei zu oberflächlich vor, kann Ihre Kündigung ohne Wirkung bleiben. Verfassen Sie einen kurzen Text, der auch ein gewisses Maß an Freundlichkeit aufweisen sollte. Schließlich arbeiten Sie noch eine Weile bis zu Ihrem letzten Arbeitstag mit dem Chef unter einem Dach.

Eingangsbestätigung als wichtiges Beweismittel

Ein Grund muss in einem Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer nicht benannt werden. Bitten Sie gleichzeitig darum, dass der Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigt wird. Ein Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer ist auch eine Gelegenheit, nach einem Arbeitszeugnis zu fragen. Wer strategisch vorgehen möchte, fragt vor seiner Kündigung nach einem Zwischenzeugnis. Denken Sie daran, dass eine Kündigung via SMS, Fax oder als E-Mail verschickt nicht rechtskräftig ist. Bereits bei der Übergabe, beispielsweise an den Personalchef, sollten Sie sich den Eingang Ihrer Kündigung quittieren lassen.

Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt

Beachten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer, dass auch Sie Fristen einhalten müssen. Greifen Sie bei Ihrer Kündigung auf die Formulierung zurück, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich wie auch fristgerecht zum nächstmöglichen Termin beenden möchten.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt Ihre Kündigungszeit bei einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit vier Wochen bis zum Monatsende. Vertraglich vereinbart wird manchmal auch eine Frist bis zum 15. des darauf folgenden Monats. Orientiert an Ihrer Zugehörigkeit, verlängern sich die Fristen entsprechend. So gilt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Monaten zum Ende des jeweiligen Monats.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website