t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Arbeiten ohne Sozialabgaben: Wie ist man beim Minijob krankenversichert?


Arbeitsrecht
Optimal abgesichert: Die Krankenversicherung im Minijob

tm (TP)

14.04.2012Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Erst das Brutto-wie-Netto-Prinzip macht die geringfügige Beschäftigung als kleinen Hinzuverdienst interessant. Das Gehalt ohne Zahlung von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt zu bekommen hat inzwischen viele Fans gefunden und immer mehr Leute üben deshalb einen sogenannten Minijob aus. Wenn man aber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlt, ist man dann überhaupt noch gesetzlich krankenversichert? Muss man sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern? Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt.

Krankenversicherungspflicht in Deutschland - Ohne Krankenversicherung geht es nicht!

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland muss auf irgendeine Weise krankenversichert sein. Unterschieden werden dabei die gesetzliche Versicherung bei einer Krankenkasse und die private bei einem Versicherungsunternehmen. Jeder in Deutschland ist also entweder gesetzlich oder privat krankenversichert.

Die geringfügige Beschäftigung als Zweitjob

Wer dem 450-Euro-Job nur nebenberuflich zu seiner Haupttätigkeit nachgeht, der leistet bereits im Erstbeschäftigungsverhältnis Sozialabgaben, und somit auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind somit bereits gesetzlich versichert, und dürfen sich den zusätzlichen Beitrag bei Ausübung eines Minijobs auf Wunsch sparen.

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch wenn Sie selbst keiner anderen Beschäftigung nachgehen, könnten Sie gesetzlich versichert sein, ohne es zu merken. Leistet Ihr Ehepartner beziehungsweise ein Elternteil Pflichtbeiträge durch einen sozialversicherungspflichtigen Job, so sind Sie bei ihm mitversichert, bis Sie selbst krankenversicherungspflichtig werden. Dies ist der Fall, wenn Sie selbst mehr verdienen, oder aber bei Kindern spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahr. Bis dahin genießen Sie beitragsfrei Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Wann können Sie noch gesetzlich krankenversichert sein?

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen sind Sie gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall übernimmt die Agentur für Arbeit Ihre Beiträge. Beitragsfrei versichert sind Sie zudem während der Elternzeit.

Welche Vorteile bringt Ihnen die freiwillige Zahlung von Sozialabgaben im Minijob?

Sie erwerben durch die Einzahlungen in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Anspruch auf alle gesetzlichen Renten, wie die Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Altersrente. Außerdem werden Sie förderfähig für zahlreiche staatliche Unterstützungsprogramme wie die Riester-Förderung und die betriebliche Altersvorsorge.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website