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Abgabefristen: Steuererklärung für das Jahr 2013


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Abgabefristen: Steuererklärung für das Jahr 2013

wp (CF)

Aktualisiert am 09.01.2014Lesedauer: 1 Min.
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Den 31. Mai 2014 sollten Sie sich in Ihrem Kalender rot markieren. An diesem Tag muss Ihre Steuererklärung 2013 beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Die Abgabefrist verlängert sich bis zum 31. Dezember 2014, wenn die Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird. Trotzdem sollten Sie die Termine im Auge behalten. Werden diese nicht eingehalten, kann das Sanktionen zur Folge haben.

Die Steuererklärung 2013 - Einhaltung der Abgabefrist

Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 selbst erstellen, muss diese spätestens am 31. Mai 2014 der zuständigen Behörde vorliegen. Sie können zur Erstellung spezielle Software nutzen, die Sie schrittweise durch die einzelnen Formulare führt. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, für die Erstellung der Unterlagen die Internetplattform der Finanzbehörden, kurz Elster genannt, zu nutzen.

Eine weitere wichtige Vorbereitung ist das Sortieren der einzelnen Belege. Günstig erweist es sich, wenn Sie diese nach den einzelnen Kategorien sortieren. Sie können beispielsweise jeweils einen Stapel für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen anlegen. Dann brauchen Sie diese nur noch zusammenzufassen, um anschließend mit der Erfassung der Daten zu beginnen.

Besser zu früh als zu spät

Behalten Sie die Abgabefrist immer im Auge. Haben Sie diese versäumt, ohne eine Fristverlängerung beantragt zu haben, erhalten Sie eine Mahnung. In dieser wird Ihnen nochmals eine Frist von etwa sechs Wochen gesetzt. Spätestens jetzt sollten Sie reagieren. Wenn Sie diesen Termin nicht einhalten, kann die Behörde ein Bußgeld und einen Verspätungszuschlag festlegen.

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