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Steuererklärung 2016 online: Belege für Elster


Diese Originalbelege müssen Sie mit einreichen

ih (CF), anni

Aktualisiert am 18.11.2016Lesedauer: 2 Min.
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Viele Arbeitnehmer reichen zur Steuererklärung mehr Belege ein als eigentlich nötig wären.Vergrößern des Bildes
Viele Arbeitnehmer reichen zur Steuererklärung mehr Belege ein als eigentlich nötig wären. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die elektronische Steuererklärung soll den Papieraufwand aufseiten der steuerpflichtigen Bürger und der Finanzämter deutlich verringern. Welche Belege Sie trotzdem aufbewahren und einreichen sollten, erfahren Sie hier.

Elektronische Steuererklärung: Nachweise nur auf Anfrage

Grundsätzlich sollten Sie alle Belege, die für die Steuererklärung bei Elster wichtig sein könnten, im Laufe des Jahres sammeln und bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren. Das erspart Ihnen ein langes Suchen, falls die Belege angefordert werden.

Das Finanzamt bittet steuerpflichtige Bürger jedoch darum, schriftliche Nachweise nur auf Anfrage einzureichen. Belege über Arbeitsmittel beispielsweise, Beitragsbestätigungen zu Versicherungen und Nachweise über Beiträge an Berufsverbände müssen Sie nicht selbstständig an die elektronische Steuererklärung anhängen.

Laut dem Portal "Elster.de" müssen Sie, falls vorhanden, Belege zu folgenden 6 Anlagen mitschicken:

1. Zum Mantelbogen

Dies sind sowohl Zuwendungsnachweise wie Spenden als auch Nachweise über eine Behinderung. Diese ist allerdings nur im ersten Jahr oder bei einer Änderung notwendig.

2. Zur Anlage N

Die besondere Lohnsteuerbescheinigung mitschicken, aber nur, wenn der Arbeitgeber dies nicht bereits für Sie getan hat.

3. Zu Anlage G, S und L

Nachweise über eine Gewinnermittlung, wenn diese nicht schon elektronisch eingereicht wurden.

4. Zur Anlage KAP

Zum einen müssen Sie Belege über anrechenbare Kapitalertragssteuern einreichen. Zum anderen Nachweis über Kapitalerträge mitschicken, wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht. Fehlen dürfen ebenfalls keine Belege über anrechenbare ausländische Steuern.

5. Zur Anlage VL

Hier müssen Sie Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen einreichen.

6. Zur Anlage Unterhalt

Belege über die Unterhaltsbedürftigkeit sind hier erforderlich.

Weitere Originalbelege zum Aufheben

Erstmalige oder außergewöhnliche Umstände hingegen, welche die Höhe der Steuer in jedem Fall beeinflussen, sind unaufgefordert einzureichen. Mussten Sie zum Beispiel arbeitsbedingt umziehen, führen einen doppelten Haushalt oder haben ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet, empfiehlt das Portal "elster.de", die elektronische Steuererklärung durch entsprechende Belege zu ergänzen.

Auch wenn Sie einen Unfall mit Ihrem PKW auf dem Weg zu oder von Ihrer Arbeitsstätte hatten, können Sie die Kosten hierfür bei der Steuererklärung geltend machen. Auch hierfür müssen die Originalbelege (z.B. Rechnung der Werkstatt) mit eingereicht werden.

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