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Umzug: Ummelden beim Finanzamt nur beim Ortswechsel


Steuererklärung
Sie planen einen Umzug? Ummelden ist Pflicht, auch bei Ihrem Finanzamt

rb (TP)

Aktualisiert am 20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Nach dem Umzug gehört Ummelden bei Institutionen, Behörden und Unternehmen zu Ihren Aufgaben. Beim Finanzamt können Sie sich Zeit lassen, aber Sie sollten die Adressänderung dann vornehmen, wenn nach dem Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist. Warum bei einem Umzug ummelden beim Finanzamt wichtig ist, erfahren Sie hier.

Nach einem Umzug ummelden auch beim Finanzamt?

Wenn Sie lediglich innerhalb einer Gemeinde umziehen, ist nach dem Umzug das Ummelden beim Finanzamt nicht notwendig. In diesem Fall genügt es, wenn Sie bei der nächsten Steuererklärung einfach die neue Anschrift eintragen. Sicherer ist es aber trotzdem, dem Finanzamt gleich nach dem Umzug die neue Adresse zu übermitteln, denn so erhalten Sie Post vom Finanzamt ohne Verzögerungen.

Wenn der Umzug allerdings in eine andere Stadt erfolgt, ist auch ein anderes Finanzamt für Sie zuständig. Hier ist die Ummeldung auf jeden Fall notwendig.

Nach dem Umzug ummelden – das ist völlig unproblematisch

Bei einigen Finanzämtern können Sie sich nach dem Umzug online ummelden. Dazu tragen Sie folgende Informationen in ein Datenfeld auf der Webseite des Finanzamtes ein:

  • Ihren Namen
  • Ihre Steuernummer
  • Ihre neue Adresse.

Wo eine Online-Ummeldung nicht möglich ist, genügt häufig ein Anruf oder eine E-Mail an das bisher zuständige Finanzamt. Sie können eine solche Ummeldung auch persönlich beim Finanzamt vornehmen. Es ist darüber hinaus nicht zwingend notwendig, dem neuen Finanzamt sofort Ihre Adresse mitzuteilen. Diese erhält es ja automatisch mit Ihrer nächsten Steuererklärung. Wenn Sie jedoch alle Formalitäten gern auf einmal erledigen wollen, notieren Sie sich bereits vor dem Umzug alle Ämter, Behörden und Unternehmen, denen Sie Ihre neue Adresse mitteilen möchten oder müssen.

Neben dem Finanzamt gehören Versorgungsunternehmen, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter, Ihre behandelnden Ärzte, Ihre Bank oder Zeitungen und Zeitschriften zu den Unternehmen, die Ihre neue Anschrift möglichst frühzeitig erfahren sollten. Zu beachten ist, dass größere Städte oft unterschiedliche Finanzämter haben. Grundsätzlich ist nach einem Umzug das Ummelden immer erforderlich, wenn sich der Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes ändert.

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