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Wohnung vermieten: Das sollten Sie als Vermieter beachten


Wohnung vermieten: Darauf sollten Sie achten

pc (CF)/ses

Aktualisiert am 20.09.2013Lesedauer: 3 Min.
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Achten Sie bei der Vermietung Ihrer Wohnung auf die Bonität Ihres MietersVergrößern des Bildes
Achten Sie bei der Vermietung Ihrer Wohnung auf die Bonität Ihres Mieters (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Eine Wohnung zu vermieten, stellt für den Vermieter nicht selten eine Herausforderung dar. Oftmals kommt es zu mietrechtlichen Streitigkeiten und ein Rechtsanwalt muss eingeschaltet werden. Oft geht es bei diesen Streitigkeiten um Fehler, die bereits beim Verfassen des Mietvertrags entstanden sind.

Daher gilt es vor allem im formellen Bereich vieles zu beachten. Stellt sich ein Formfehler im Mietvertrag heraus, kann unter Umständen der gesamte Vertrag unwirksam werden. Um solche Formfehler zu vermeiden, gibt es beispielsweise Mustermietverträge, die Sie einfach nur ausfüllen müssen. Im Folgenden zählen wir einige Punkte auf, die Sie als Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrags beachten sollten.

Wohnung vermieten: Welche Zielgruppe bevorzugen Sie?

Die Auswahl der Mieter sollte mit Bedacht erfolgen. Es stellt sich zunächst die Frage, wer in das Haus einziehen soll. Haben Sie zum Beispiel eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit jungen Bewohnern, sollten Sie darauf achten, dass die neuen Mieter zu den anderen Mietern, in diesem Fall vor allem Familien mit Kindern, gut passen. Immerhin vertragen sich Jung und Alt bisweilen nur bedingt. Wohnt überwiegend die eine Gruppe im Haus, könnte es mit Mietern aus der anderen Gruppe Probleme geben. Streitigkeiten um Zimmerlautstärke, einen anderen Lebensrhythmus und dergleichen führen schnell zu Komplikationen. Grundsätzlich dürfen Sie aber niemanden ablehnen, weil er zu einer anderen Gruppe oder Religion gehört oder weil er Kinder hat.

Definieren Sie genau, wer Mieter ist

Jeder in Ihrem Mietvertrag aufgeführte "Mieter" sollte den Vertrag auch eigenhändig unterschreiben. Falls Sie Ihre Wohnung an mehrere Menschen vermieten, muss laut dem Infoportal "Anwalt.de" jede im Vertrag aufgeführte Person eine Unterschrift unter den Vertrag setzen, damit dieser rechtskräftig ist. Im Schadensfall oder wenn die Miete nicht bezahlt wird können Sie nur diejenigen Personen haftend machen, die den Mietvertrag auch unterzeichnet haben. Eine Bonitätsprüfung des neuen Mieters gehört mit dazu. Denn es wäre fatal, wenn Sie Ihre Miete nicht erhalten würden. Doch beachten Sie die gesetzlichen Regelungen dazu.

Prüfen Sie die Bonität des Mieters

Immer wieder kommt es vor, dass Mietverträge ohne Vorlage erstellt werden. Das Ergebnis: Oftmals sind darin dann illegale Klauseln enthalten und der Vertrag verliert seine Gültigkeit. Unwirksam sind nach Angaben des Mieterschutzbundes e.V. etwa Klauseln im Mietvertrag, wonach der Mieter beim Auszug die Wohnung komplett weiß streichen muss (BGH VIII ZR 198/10). Der Vermieter darf den Richtern zufolge zwar Vorgaben machen, die Farbe weiß allein schränke den Mieter aber zu sehr ein. Auch Türen und Fenster müssen Sie nicht von außen streichen (VIII ZR 210/08), Tapeten beim Auszug entfernen ist ebenfalls hinfällig (VIII ZR 152/05).

Gehen Sie also auf Nummer sicher und verwenden Sie Mustermietverträge vom Vermieterbund. In der Regel sind Mietverträge unbefristet. Sie können vom Mieter unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der befristete oder auch Zeitmietvertrag stellt eher die Ausnahme dar. Vor dem Abschluss eines solchen Vertrags sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsrat einholen, um sich gegen rechtliche Einwände seitens des Mieters abzusichern. Ihr Anwalt kann Ihnen dann erklären, ob und inwiefern eine gewünschte Befristung des Mietvertrags rechtsmäßig sind und welche Gründe Sie dafür angeben sollten.

Zuhause.de: Kaution muss vom Vermieter verzinslich angelegt werden

Welche Rechte räumen Sie dem Mieter ein?

Wie das Maklerportal Inpopro.de schreibt, sollten Sie in Ihrem Mietvertrag alle gemieteten Räume aufführen und genau definieren, was der Mieter mit Ihrer Wohnung alles tun kann: Darf er beispielsweise selbst Umbauarbeiten vornehmen oder ist dies nur mit Ihrer Erlaubnis möglich? Wenn ein Hof oder Garten besteht: Inwiefern darf der Mieter diesen mitbenutzen? Wer übernimmt den Winterdienst? Was geschieht mit einer Kaution, die der Mieter bei Vertragsabschluss hinterlegt – welche Anlagesicherheiten haben Sie abgesprochen?

Informationen für Mieter und Vermieter: Das Mietrecht-Lexikon

Wohnung vermieten: Ferienwohnung & Co.

In verschiedenen Gegenden kann die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung sehr lukrativ sein. Doch auch hier gibt es Regeln und Hinweise zu beachten. Die Einrichtung muss nicht hochmodern, aber strapazierfähig sein. Mieter einer Ferienwohnung verzichten ungern auf den gewohnten Standard. Daher sind Internet, WLAN und Fernsehen sowie Rundfunk immer ein gutes Werbemittel. Denken Sie aber bitte an die GEZ-Gebühren.

Fazit

Es ist nicht leicht, einen ausgeklügelten Mietvertrag zu entwerfen. Lassen Sie sich beim Entwurf über die Schulter schauen oder gehen Sie gleich zu einem Anwalt, der Sie beraten kann. Dieser kostet zwar Geld, allerdings rechnet sich dieses Geld auf Lange Sicht mit Sicherheit. Mit einem wasserdichten Mietvertrag sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen keine Befürchtungen zu haben, dass Sie bei Mietrückzahlungen oder anderen Unannehmlichkeiten mit leeren Händen dastehen.

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