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Wer soll bei der Scheidung helfen? Ein Anwalt oder zwei Anwälte? Bei einer Scheidung müssen die Eheleute nicht zwingend zwei Anwälte in Anspruch nehmen. Ein Anwalt ist unter bestimmten Voraussetzungen völlig ausreichend.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Verhältnisse beider Parteien klar, so dass keinerlei Probleme in der Abwicklung zu erwarten sind. Häufig ist dies der Fall, wenn Dinge wie Zugewinnausgleich, Unterhalt und Sorgerechtsansprüche weitestgehend schon unter den Eheleuten geregelt wurden. Ein Anwalt ist auch ausreichend, wenn dieser nur für einen der beiden Eheleute tätig wird und der andere Partner auf die Antragstellung komplett verzichtet. Natürlich spart es auch Kosten, wenn nur ein Anwalt mit der Abwicklung beauftragt wird, weshalb die einvernehmliche Scheidung immer auch preiswerter ist als eine Scheidung mit zwei Anwälten und komplizierten Sachverhalten. (Einvernehmliche Scheidung: Trennung ohne langen Streit)
Sie müssen zwei Anwälte beauftragen, wenn Streitigkeiten im Scheidungsverfahren schon abzusehen sind. Viel Streit gibt es zum Beispiel in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder, beim Unterhalt sowie bei der Klärung des Zugewinnausgleichs. Umso verhärteter hier die Fronten zwischen den Eheleuten sind, desto langwieriger wird in der Regel auch das Scheidungsverfahren. Ein Anwalt könnte in diesem Fall nicht die gegensätzlichen Ansprüche durchsetzen, da er immer nur eine Haltung vertreten kann. Deshalb sind dann zwei Anwälte hilfreich.
Weiterhin benötigen Sie zwei Anwälte, wenn Sie und Ihr Expartner jeweils eigene gerichtliche Anträge stellen wollen. Natürlich ist ein eigener Anwalt auch immer dann zu empfehlen, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Expartner die Scheidung ungerecht bzw. unfair über die Bühne bringen will. Ein Anwalt Ihres Vertrauens unterstützt Sie in diesem Fall bei all Ihren Belangen vor Gericht, damit die Scheidung nicht zum Rosenkrieg wird. (Anwaltszwang bei der Scheidung: Keine Alternative)
Quelle: fk (CF)