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Rückgaberecht beim Onlinekauf: Wichtige Regeln


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Rückgaberecht beim Onlinekauf: Wichtige Regeln

kf (CF)

25.03.2013Lesedauer: 2 Min.
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So macht der Onlinekauf Spaß (Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder)

Wer Ware im Internet bestellt, muss beim Rückgaberecht keine Abstriche machen. Beim Onlinekauf gelten die gleichen Regeln wie beim Kaufhaus vor Ort, in mancher Hinsicht haben Sie sogar Rechte, die über die üblichen Bestimmungen hinausgehen.

Sie können das Online-Schnäppchen wieder zurückschicken

Viele Menschen verzichten auf die Schnäppchenjagd im Internet, weil sie befürchten, dass sie diese nicht zurückschicken können, falls sie ihnen nicht gefallen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Rückgaberecht beim Onlinekauf erlaubt es Ihnen, die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückzuschicken, so die "PC Welt" – ist der Bestellwert höher als 40 Euro, sogar auf Kosten des Händlers.

Ab Mitte 2013 gilt dieses Rückgaberecht beim Onlinekauf übrigens in der gesamten EU, berichtet die "Bild". Derzeit wird beispielsweise in Frankreich oder Großbritannien nur ein einwöchiges Rückgaberecht gewährt. Allerdings werden Sie nach Eintritt dieser Regelung grundsätzlich selbst die Kosten für den Rückversand tragen müssen. (Weihnachtsshopping geht auch ohne Stress: Tipps)

Rückgaberecht: Die wichtigsten Regeln

Beginn der Rückgabefrist ist nicht das Datum, an dem der Händler die Ware an Sie verschickt, sondern der Zeitpunkt, zu dem Sie diese annehmen. Vergisst er es, Sie auf dieses Widerrufsrecht aufmerksam zu machen, verlängert sich laut "PC Welt" das Rückgaberecht auf einen Monat.

Während dieser Zeit dürfen Sie die Ware ausprobieren, jedoch nicht in ihrem Wert mindern, andernfalls ist der Online-Händler dazu berechtigt, Ihnen die Wertminderung zu berechnen. Das Öffnen der Originalverpackung ist jedoch ausdrücklich erlaubt. Auch Elektronikartikel dürfen Sie ohne Weiteres ausprobieren. Verderbliche Ware sowie Produkte, bei denen Hygiene eine große Rolle spielt, sind laut "Bild" dagegen in der Regel vom Rückgaberecht beim Onlinekauf ausgenommen. (Schuhe kaufen: Tipps und Tricks)

Garantie und Gewährleistung

Ansonsten gelten beim Onlinekauf die gleichen Regelungen wie beim normalen Einkauf. Der Händler – und nicht der Hersteller – muss Ihnen 24 Monate lang gewährleisten, dass die gekaufte Ware einwandfrei funktioniert. Theoretisch müssen Sie laut "PC Welt" nach sechs Monaten nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf des Produktes vorlag. In der Praxis fordert jedoch kaum ein Händler diesen Beweis. Tipp: Auch beim Onlinekauf gilt, dass der Händler seine Gewährleistungspflicht nicht über die Herstellergarantie abwälzen kann. Er muss die Ware bei einem (von Ihnen unverschuldeten) Defekt zurücknehmen und darf Sie nicht an den Hersteller verweisen. (Babykleidung online kaufen: Tipps für Eltern)

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