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Berlin kassiert Schlappe vor Verfassungsgericht: Kopftuchverbot unrechtens


Schlappe vor Bundesverfassungsgericht
Berlin muss Kopftuchverbot zurücknehmen

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 02.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Lehrerin mit Kopftuch (Archivbild): Berlin muss ein Gesetz ändern, das das Tragen von religiösen Symbolen im Unterricht verboten hatte.Vergrößern des BildesLehrerin mit Kopftuch (Archivbild): Berlin muss ein Gesetz ändern, das das Tragen von religiösen Symbolen im Unterricht verboten hatte. (Quelle: epd/imago images)
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Berlin darf muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Jetzt muss ein Gesetz geändert werden, das bereits 2005 in Kraft trat.

Das Land Berlin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Wie ein Sprecher t-online am Mittwoch sagte, sei die Beschwerde mit Beschluss vom 17. Januar 2023 zurückgewiesen worden. Das Bundesverfassungsgericht habe dies nicht begründet, müsse das aber auch nicht tun.

Damit ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem August 2020 gültig, gegen das Berlin im Februar 2021 Beschwerde eingereicht hatte. Das Bundesarbeitsgericht hatte damals einer muslimischen Bewerberin recht gegeben, die in Berlin Lehrerin werden wollte. Die Frau war abgelehnt worden, nachdem sie erklärt hatte, auch im Unterricht ihr Kopftuch tragen zu wollen. Dies bewertete sie als diskriminierend und als nicht vereinbar mit der in Deutschland geltenden Religionsfreiheit.

Lob aus der CDU für Gesetz von SPD und Linken

Nun muss Berlin das 2005 in Kraft getretene Neutralitätsgesetz ändern. In diesem heißt es, Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen dürften "innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen". Kippa, Kreuz und Kopftuch waren somit allesamt zum Tabu erklärt geworden.

Das Neutralitätsgesetz war unter dem damaligen rot-roten Senat eingeführt worden. Lob hat es aber auch von der CDU bekommen: Es leiste "einen wichtigen Beitrag, das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt zu stärken", hatte zuletzt zum Beispiel die kirchenpolitische Sprecherin der Berliner Union, Cornelia Seibeld, gesagt.

Unmittelbar zuvor hatte eine 2021 vom mittlerweile rot-grün-roten Senat eingesetzte Kommission das Neutralitätsgesetz als "systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung" bezeichnet und die Abschaffung empfohlen. Wie es nun genau weitergeht, ist unklar: SPD, Grüne und Linke hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Neutralitätsgesetz "in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" anzupassen. Bis zur Neuwahl des Abgeordnetenhauses im Februar wird dies aber wohl nicht mehr passieren.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit einem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts
  • bundesarbeitsgericht.de: Erklärung zum Urteil vom 27. August 2020
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