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Berliner Gefängnisse: Häftlinge dürfen künftig im Internet surfen


Pilotprojekt Digitalisierung
Alle Berliner Häftlinge dürfen künftig im Internet surfen

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Stacheldrahtzaun umzäunt eine Justizvollzugsanstalt (Symbolbild): Das Pilotprojekt der JVA für Frauen soll ausgeweitet werden.Vergrößern des BildesStacheldrahtzaun umzäunt eine Justizvollzugsanstalt (Symbolbild): Das Pilotprojekt der JVA für Frauen soll ausgeweitet werden. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Um Häftlinge besser auf das Leben außerhalb der Haft vorzubereiten, wird ihnen Internetzugang gewährt. Das Pilotprojekt soll bald in ganz Berlin gelten.

In Berlin können inzwischen Häftlinge in drei Gefängnissen im Internet surfen. Nach dem Start eines entsprechenden Pilotprojekts Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) für Frauen im Stadtteil Lichtenberg folgte Anfang März die JVA Heidering, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte.

Anfang April sei das digitale Haftraummediensystem dann auch im Offenen Vollzug am Standort Robert-von-Ostertag-Straße gefolgt. Damit hätten derzeit etwa 790 Gefangene Zugang zu verschiedenen Internetdiensten. Insgesamt befinden sich rund 3.580 Menschen in den sieben Haftanstalten Berlins.

Bis Oktober sollen Insassen aller Berliner Gefängnisse surfen können

Berlin will als erstes Bundesland seinen Vollzug digitalisieren. Das Pilotprojekt hat das Ziel, die Gefangenen auf ein Leben außerhalb der Haft vorzubereiten. Ab Juni sollen davon auch die Insassen der JVA Moabit profitieren. Bis Ende Oktober sollen Häftlinge aller Gefängnisse das Angebot nutzen können. Damit solle die Eigenständigkeit und die Vernetzung der Inhaftierten gefördert werden, heißt es von der Justizverwaltung.

Bislang konnten Gefangene und Sicherungsverwahrte fernsehen, Radio hören und telefonieren. Mit dem neuen Angebot sollen sie Internet-Seiten von Medien und berufliche Bildungsangebote nutzen dürfen.

Kostenlose Nutzung der Geräte

Das System ermöglicht etwa, digitale Anträge zu stellen, Online-Spiele zu nutzen und auf bestimmte Webseiten zuzugreifen, wie den Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins oder das Stadtportal Berlin.

Verlinkungen auf nicht-zulässige Seiten sind den Angaben nach abgeschaltet – darunter fallen auch Social-Media-Plattformen. Bestimmte Dienste sowie die Bereitstellung der Geräte und deren Instandhaltung sind nach Angaben der Justizverwaltung kostenlos. Kostenpflichtig sind hingegen Angebote wie Videotelefonie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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