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Hertha BSC gegen Fredi Bobic vor Gericht: Streit um Kündigung


Hertha gegen Bobic
Rechtfertigt das Skandal-Interview eine Kündigung?


19.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ex-Hertha-Geschäftsführer Fredi Bobic: "Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert." (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Durfte Hertha BSC Fredi Bobic wegen einer verbalen Entgleisung fristlos kündigen? Der Ex-Manager und der Verein streiten sich vor Gericht darum.

Im Kündigungsstreit zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic haben die beiden Parteien sich vor Gericht getroffen. Bei dem Termin legten die Anwälte der Streitparteien ihre Sicht der Dinge dar. Der Zweitligist begründet Bobics außerordentliche Kündigung unter anderem mit einem Interview, in dem er einen RBB-Journalisten verbal attackierte. Außerdem wirft die Hertha Bobic vor, gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen zu haben. Bobic selbst war nicht zu dem Termin erschienen.

Ende Januar 2023 musste sich Bobic nach einer Niederlage im Derby gegen Union Berlin Fragen eines RBB-Reporters zur Zukunft des Trainers stellen. Das erboste ihn so sehr, dass er dem Reporter im Weggehen zuraunte: "Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert." Mehr dazu lesen Sie hier. Bobic entschuldigte sich kurz darauf dafür.

Nach der Niederlage gegen Union hatte Hertha Bobic entlassen, zunächst ordentlich, später fristlos. Bobic geht gegen beide Kündigungen vor. Richterin Astrid Zilm deutete an, dass das Gericht dazu neige, die ordentliche Kündigung als rechtmäßig einzustufen.

"Wir sind hier nicht bei den Berliner Philharmonikern"

Bei der fristlosen Kündigung ist das nicht so eindeutig. Es sei "sehr fragwürdig", ob Bobics Entgleisung im RBB-Interview eine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Dass der Satz keine Begeisterung bei Hertha ausgelöst habe, könne man verstehen. "Aber wir sind hier nicht bei den Berliner Philharmonikern, sondern im Bereich des Fußballs", so Zilm. Man könne verschiedene Meinungen darüber haben, ob die Bobic-Äußerung tatsächlich eine Drohung oder Nötigung darstelle. Außerdem verwies sie auf die zeitnahe Entschuldigung.

Hertha-Anwalt Johan-Michel Menke widersprach hingegen. Wenn ein Geschäftsführer sich nach einem Spiel emotional nicht in der Lage sehe, ein Interview zu geben, müsse er der Interviewzone fernbleiben. Menke zitierte den Code of Conduct der Hertha, wonach jeder mit Würde und Respekt behandelt werden und die Unabhängigkeit der Presse geachtet werden müsse.

Hat Bobic Geheimnisse verraten?

Der zweite Vorwurf der Hertha ist, dass Bobic geheime Unterlagen des Vereins weitergegeben haben soll, laut Richterin Zilm an einen Herrn Hellmann. Nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht. Der "Spiegel" hatte im März 2023 bereits darüber berichtet, dass es den Verdacht gebe, dass Bobic vertrauliche Informationen über den Einstieg des Investors 777 Partners bei Hertha an unbefugte Dritte weitergegeben haben soll.

Der Ausgang des Verfahrens vor dem Berliner Landgericht ist unklar. Ein Urteil wurde am Montag zunächst nicht gesprochen, könnte nach Beratungen aber noch folgen. Eine Fortsetzung des Prozesses ist ebenso möglich. Die Hertha hatte im September bereits ein Vergleichsangebot für eine außergerichtliche Einigung abgegeben. Dieses bezeichneten die Anwälte von Bobic aber als "viel zu niedrig".

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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