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Berlin: Polizei wegen rassistischer Frage bei Kontrolle verurteilt


Berliner Polizei verurteilt
Gericht: Frage nach "wirklicher" Herkunft ist rassistisch

Von t-online, yer

18.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago 71656290Vergrößern des BildesBerliner Polizist bei einer Verkehrskontrolle (Symbolbild): Ein Beamter fragte einen in Deutschland geborenen Mann, woher er "wirklich" komme. (Quelle: imago stock&people)
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Die Berliner Polizei muss einem Mann Entschädigung zahlen, der bei einer Kontrolle nach seiner "wirklichen" Herkunft gefragt wurde. Das Urteil stellt ein Novum dar.

Nach einer Polizeikontrolle vor fast drei Jahren muss die Berliner Polizei einem Mann 750 Euro Entschädigung zahlen. Das bestätigte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte t-online. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung noch möglich.

Das Amtsgericht Mitte urteilte in einem Zivilverfahren, dass bei der Kontrolle gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz verstoßen wurde. Ein Polizist hatte den Mann bei der Kontrolle gefragt, woher er "wirklich" komme, nachdem er bereits seine Geburtsstadt genannt hatte, die sich in Deutschland befindet. Darin sah das Gericht eine rassistische Zuschreibung.

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin hatte Syed N. bei seiner Klage unterstützt. In einer Pressemitteilung beschriebt das Netzwerk den Fall genauer. Demnach sei N. im Sommer 2020 in Berlin-Mitte mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen. Die Polizei habe ihn angehalten und ihm vorgeworfen, sein Handy während der Fahrt benutzt zu haben. Um sich auszuweisen, habe N. seine Krankenkassenkarte vorgelegt.

Kritik an der langen Dauer des Verfahrens

Dann gehen die Aussagen der Polizeibeamten und des Klägers offenbar auseinander. Die Beamten sagten demnach aus, N. nach seinem Geburtsort gefragt zu haben. Dieser wiederum sagte aus, dass er nach seiner Herkunft gefragt worden sei. Als er dann seine deutsche Geburtsstadt nannte, soll einer der Polizisten gefragt haben, woher er wirklich kommt.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) trat im Jahr 2020 in Kraft. Laut dem Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin ist der vorliegende Fall das erste Mal, dass die Berliner Polizei auf Grundlage des LADG verurteilt wurde. Das Netzwerk begrüßte das Urteil, kritisierte aber auch, dass das Verfahren zu lange gedauert habe. Kläger Syed N. kritisierte, dass er bis heute keine Entschuldigung der Polizei erhalten habe. "Trotz des positiven Urteils wurde ich von der Polizei, der Beklagten, weiterhin als Täter dargestellt", sagte er.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
  • adnb.de: Pressemitteilung des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin
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