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Berlin: Betrug bei Corona-Hilfen – Bewährungsstrafe


"Sozialschädliches Verhalten"
Corona-Betrüger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Die Haupthalle des Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Ein 31-Jähriger hatte sich Corona-Hilfen erschlichen – nun wurde er verurteilt.Vergrößern des BildesDie Haupthalle des Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Ein 31-Jähriger hatte sich Corona-Hilfen erschlichen – nun wurde er verurteilt. (Quelle: Olaf Wagner/Archivbild/imago-images-bilder)
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Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 31-Mann verurteilt, weil er sich Corona-Hilfen in Höhe von 21.500 Euro erschlichen hat. Eigentlich hatte er noch viel mehr Subventionen beantragt.

Im ersten Berliner Prozess um erschlichene Corona-Soforthilfen ist der Angeklagte zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem wurde dem 31-Jährigen die Zahlung von 2.000 Euro auferlegt. Der Angeklagte habe sich des Subventionsbetrugs in sechs Fällen schuldig bemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Freitag.

Mehrfach habe er mit falschen Daten bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse beantragt, begründete die Richterin. Der Mann habe sich sozialschädlich verhalten. Allerdings seien ihm die Taten sehr leicht gemacht worden.

77.500 Euro Corona-Hilfen beantragt

Der geständige Angeklagte kassierte laut Anklage 21.500 Euro zu Unrecht. Er hatte zwischen dem 31. März und dem 8. April 2020 die finanzielle Unterstützung aus Programmen des Berliner Senats sowie des Bundes beantragt. Dabei hatte er für fünf Gesellschaften, die er erfunden hatte oder zu denen er falsche Angaben machte, 77.500 Euro betrügerisch beantragt und angegeben, dass Zuschüsse für die Sicherung der betrieblichen Existenz in der Krise benötigt würden.

Der 31-Jährige befand sich zehn Wochen in Untersuchungshaft. Zu Prozessbeginn hatte er erklärt, nachdem mehrere seiner Bekannten plötzlich "die Taschen voll Geld" hatten, habe er beschlossen, "bei der Rallye mitzumachen". Das Gericht stellte auf Antrag des Staatsanwalts einen Fall der ursprünglich sieben Fälle der Anklage vorläufig ein. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 3.000 Euro, der Verteidiger eine Strafe von etwa einem Jahr auf Bewährung. Die fälschlich erhaltenen Corona-Hilfen hat der Mann inzwischen Zurückgezahlt, berichtet das RBB-"Inforadio".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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