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Impfpflicht in der Pflege: Berlin Spitzenreiter bei Verstößen


Bundesweite Umfrage
Meiste Verstöße gegen Pflege-Impfpflicht in Berlin

Von afp, dpa, pb, mtt

28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Pflegeheim in Berlin (Symbolfoto): In Berlin gab es mehr als 6.000 Verstöße gegen die Impfpflicht.Vergrößern des BildesPflegeheim in Berlin (Symbolfoto): In Berlin gab es mehr als 6.000 Verstöße gegen die Impfpflicht. (Quelle: joko/imago-images-bilder)
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Seit Mitte März gilt für Beschäftigte in der Pflege die Impfpflicht. Vorab wurde eine Kündigungswelle befürchtet. Die blieb aus – und Berlin ist wieder einmal bundesweiter Spitzenreiter. Aber nur bei den absoluten Zahlen.

Seit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat es in Berlin die meisten Verstöße gegen die seit Mitte März geltende Regelung gegeben. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter den 20 größten Städten Deutschlands. Demnach wurden in Berlin 6.541 Verstöße gemeldet, in München 5.330 und in Dresden 4.821.

Das ist jedoch auch wenig überraschend – weil Berlin mit Abstand die größte Stadt Deutschlands ist. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ergibt sich ein ganz anderes Bild. Dort liegt Dresden deutlich vorne. In der sächsischen Landeshauptstadt wurden pro 100.000 Einwohner 867 Fälle von ungeimpftem Gesundheitspersonal gemeldet. Die Metropole Berlin rangiert im Vergleich dazu ziemlich weit unten, wenn die Fälle auf die Größe der Bevölkerung bezogen werden:

Stadt Gemeldete Impfpflichtverstöße im Gesundheitswesen pro 100.000 Einwohner
Dresden 867
Bonn 531
Hannover 498
Düsseldorf 461
Leipzig 417
Frankfurt 390
Nürnberg 388
München 358
Stuttgart 355
Köln 318
Bielefeld 280
Wuppertal 254
Münster 234
Bremen 204
Essen 199
Hamburg 189
Bochum 181
Berlin 179
Duisburg 101
Dortmund 100

Insgesamt waren den Gesundheitsämtern der angefragten Städte 47.263 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gemeldet worden. Bußgelder oder Betretungsverbote hat es aber in keinem einzigen Fall gegeben, teilten die Gesundheitsämter mit.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Verstöße weniger als erwartet

"Teils werden noch Nachweise erbracht", sagte der Leiter des Dresdner Gesundheitsamts, Frank Bauer, dem RND. Die Behörde habe aber mit deutlich mehr Meldungen gerechnet. "Die Zahlen liegen unter den zunächst erwarteten Meldungen", sagte Bauer.

Demnach habe es in Sachsen noch einen Anstieg der Impfquote beim Personal in Senioreneinrichtungen gegeben. Laut dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe sei die von Kritikern der Regelung befürchtete Personalnot in den sozialen Einrichtungen wegen der Impfpflicht nicht eingetreten. Das hatte noch am Mittwoch die Präsidentin des Verbands in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags erklärt.

Es gebe aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Pflegende in allen Einrichtungen, sagte Präsidentin Christel Bienstein. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste erläuterte in der Sitzung, es gebe jetzt nicht Verluste Zehntausender Beschäftigter. Dazu habe auch die abgestufte Umsetzung der Impfpflicht beigetragen.

Verband fordert Klärung von Rechtsfragen

Nötig seien gesetzliche Klarstellungen zu arbeits- und haftungsrechtlichen Fragen – etwa, ob Pflegeheimen Regressforderungen entstehen könnten, wenn sie nicht-immunisierte Beschäftigte mit Tests und Maske einsetzten.

Tatsächlich gibt es Uneinigkeit zwischen den Städten bei den Fristen und Konsequenzen: In Köln und Bochum haben Ungeimpfte nur zwei Wochen Zeit, sich beim Gesundheitsamt zurückzumelden und einen Immunitätsnachweis vorzulegen, in anderen Städten vier Wochen. Einige Städte wollen keine Bußgelder verhängen, sondern direkt Tätigkeits- und Betretungsverbote aussprechen, wie zum Beispiel Münster.

Auch die Städte Düsseldorf, Essen und Hamburg sprachen nur von einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot und nicht von einem möglichen Bußgeld. Erste Bußgelder oder Betretungs- und Tätigkeitsverbote wollen die Städte erst ab Mitte Mai aussprechen.

Verwendete Quellen
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