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Wahlwiederholung in Berlin beantragt: So geht es weiter


Pannen-Wahl 2021
Wahlwiederholung in Berlin beantragt: So geht es weiter

Von t-online, ASS

25.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Wahlurne und lange Warteschlange vor Berliner Wahllokal (Archiv): Bei der Wahl war es zu diversen Pannen gekommen.Vergrößern des BildesWahlurne und lange Warteschlange vor Berliner Wahllokal (Archiv): Bei der Wahl war es zu diversen Pannen gekommen. (Quelle: Emmanuele Contini und Stefan Zeitz, imago - Montage t-online)
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Bundeswahlleiter Georg Thiel will die Bundestagswahl in halb Berlin wiederholen lassen. Doch wer entscheidet über eine mögliche Wahlwiederholung nach der Pannen-Wahl – und welche Auswirkungen könnte sie haben?

Acht Monate ist es her, dass die Hauptstadt mit zahlreichen Pannen bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl für Schlagzeilen sorgte. Falsche und fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, lange Wartezeiten, fehlende Briefwahlscheine und Wahllokale, die teils noch lange nach 18 Uhr geöffnet waren: Die Liste der Unregelmäßigkeiten ist lang.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat deshalb am Dienstag vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Wiederholung der Bundestagswahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen beantragt.

Wahl in Berlin ein "Komplettversagen"

Am Wahltag seien nicht nur einzelne Fehler als Ausreißer passiert, sagte Thiel. Vielmehr attestierte er ein "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation" in Berlin.

"Wir sind hier in einer Bundeshauptstadt eines zivilisierten Landes, da darf so etwas nicht vorkommen", wetterte der Bundeswahlleiter. "Ich frage Sie, was muss sonst noch passieren, damit wir Wahlen als rechtswidrig oder wiederholungsfähig ansehen?" Harte Worte.

Muss halb Berlin erneut an die Wahlurnen?

Doch wie geht es nun weiter? Muss die Bundestagswahl wirklich in halb Berlin wiederholt werden? Das steht noch nicht fest. Der Ausschuss des Bundestags will dazu in den kommenden Monaten eine Empfehlung abgeben. Das wird jedoch wohl nicht mehr vor der Sommerpause der Fall sein, wie die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU) bereits erklärte.

Voraussetzung für eine Wiederholung ist, dass die Fehler und Pannen "mandatsrelevant" sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken. Der Ausschuss untersucht seit geraumer Zeit, ob das tatsächlich der Fall ist und zumindest in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken neu abgestimmt werden muss. Bisher wurden "erhebliche Mängel" in mindestens 311 von 2.257 Wahllokalen festgestellt.

Berliner Wahl ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Über die entsprechende Empfehlung des Ausschusses entscheidet der Bundestag. Gegen diese Entscheidung kann dann wiederum beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht werden.

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, sollen nahezu alle Verfahrensbeteiligten davon ausgehen, dass die Berliner Bundestagswahl ein Fall für das Bundesverfassungsgericht wird. Wann das Gericht über mögliche Einsprüche entscheiden würde, sei jedoch vollkommen offen.

Welche Auswirkungen könnte Wiederholung der Bundestagswahl haben?

Eine Wahlwiederholung könnte sich durchaus auf die Sitzverteilung im Bundestag auswirken. So war etwa im Bezirk Reinickendorf festgestellt worden, dass die Fehler bei der Wahl Auswirkungen auf das Direktmandat für den Bundestag gehabt haben könnten, wie der "Tagesspiegel" berichtete. Hier hatte sich CDU-Politikerin Monika Grütters nur ganz knapp gegen ihren SPD-Kontrahenten Torsten Einstmann durchgesetzt.

Zudem hätte die SPD dem Bericht nach bundesweit nur 800 Stimmen mehr gebraucht, um einen Sitz mehr im Bundestag zu erhalten. Auch für die Linke könnte es brenzlig werden, wie die "Berliner Zeitung" berichtet. Demnach hatte sich Gesine Lötzsch in Lichtenberg mit einem Vorsprung von 8.773 Stimmen das Direktmandat gesichert.

Sollte sie dieses verlieren, würde die Linke im Bundestag ihren Fraktionsstatus verlieren und nur noch zwei Sitze haben, so die Zeitung. Allerdings gehört Lichtenberg nicht zu den Wahlkreisen, für die Bundeswahlleiter Thiel eine Wiederholung beantragt hat.

Auch Abgeordnetenhauswahl könnte wiederholt werden müssen

Auch im Hinblick auf das Berliner Abgeordnetenhaus steht die Frage einer zumindest teilweisen Wahlwiederholung im Raum. Die Wahl hatte zeitgleich mit der Bundestagswahl stattgefunden. Darüber befinden muss nach diversen Einsprüchen in diesem Fall aber der Verfassungsgerichtshof des Landes.

Weil das Verfassungsgericht alle Berliner Wahlkreise noch einmal überprüft, bestehe die Sorge vor einer kompletten Neuwahl in Berlin, berichtet der "Tagesspiegel" weiter. Eine Entscheidung des Gerichts wird jedoch erst im Herbst erwartet.

Nach "B.Z."-Informationen gehen viele Landespolitiker wohl davon aus, dass das Abgeordnetenhaus zumindest in Teilen erneut gewählt werden muss. In den Fraktionsspitzen werde schon diskutiert, wie ein erneuter Wahlkampf finanziert werden könne, schreibt die "B.Z.".

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Livestream der Anhörung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags
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