t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBraunschweig

Wichtiger Zeuge im Prozess gegen Christian B. erwartet


Kriminalität
Wichtiger Zeuge im Prozess gegen Christian B. erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 03.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Fortsetzung Prozess gegen Christian B.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wegen der Verbindung zum berühmten Vermisstenfall Maddie weckt der Prozess gegen Christian B. großes Interesse. Im Verfahren wegen fünf Sexualstraftaten wird nun ein zentraler Zeuge gehört.

Am vierten Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. soll am Mittwoch (9.00 Uhr) im Landgericht Braunschweig ein zentraler Zeuge vor Gericht aussagen. Dem 47-jährigen Christian B. werden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen.

Gegen den Deutschen wird seit Jahren wegen Mordverdachts im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen kleinen Maddie ermittelt, wie im Juni 2020 überraschend öffentlich bekannt wurde. Die damals dreijährige Britin wurde aus einem Appartement an der Algarve entführt. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Madeleine McCann tot ist, obwohl eine Leiche nie gefunden wurde.

Anfang März war in dem Prozess der erste Zeuge zu zwei der fünf angeklagten Sexualstraftaten in Portugal befragt worden. Der 68-jährige Mann berichtete dabei, dass er den Angeklagten in zwei Videos erkannt habe.

Die mutmaßlichen Taten auf den Videos sind als Vergewaltigungen angeklagt. Sie sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2006 ereignet haben. Die betroffenen Frauen konnten nicht ermittelt werden, auch die Videos sind verschwunden. Sein Mandant werde von allen angeklagten Taten freizusprechen sein, hatte sein Verteidiger zuvor in den ersten Prozesstagen gesagt.

Der Fall Maddie ist nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung. B. sitzt aber derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer US-Amerikanerin in Portugal ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website