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Ärztin wollte Kollegen "nüchtern spritzen" – Mann stirbt


Prozess in Verden
Ärztin wollte Kollegen "nüchtern spritzen" – Mann stirbt

Von t-online, gda

Aktualisiert am 07.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Tropf mit einer Infusionslösung in einem Krankenhaus (Symbolbild): Ein Pfleger soll die Wehrlosigkeit seiner Patienten ausgenutzt haben.Vergrößern des BildesEin Tropf mit einer Infusionslösung in einem Krankenhaus (Symbolbild): Ein Pfleger ist in Sulingen nach einer Infusion gestorben. (Quelle: Robert Poorten/imago-images-bilder)
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Nach einer durchzechten Nacht wollten zwei Klinikmitarbeiter etwas gegen den drohenden Kater tun. Eine einfache Infusion sollte helfen – das hatte fatale Folgen.

Am Landgericht Verden steht seit Donnerstag eine Ärztin von Gericht, der die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge vorwirft. Das Opfer: Ein Krankenpfleger, mit dem die heute 47-Jährige im Juni 2019 an der Klinik in Sulingen (Landkreises Diepholz) gearbeitet hatte.

Nach einer Feier habe die Frau ihrem Kollegen eine Infusion verabreicht, die dem Mann einen schweren Kater nach einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier ersparen sollte. Doch der Mann starb wenige Stunden später im Krankenhaus, wie zunächst die "Syker Kreiszeitung" berichtet hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte t-online den Fall.

"Nüchtern spritzen", habe die Richterin das Vorhaben der angeklagten Ärztin im Sommer vor drei Jahren zum Prozessauftakt beschrieben, so das Blatt. Die beiden Arbeitskollegen sollen laut Anklage auf der besagten Feier "erhebliche Mengen Alkohol konsumiert" haben. Dann seien sie mit einem Taxi in die Klinik gefahren, so der Staatsanwalt dem Bericht zufolge.

Ärztin soll Pfleger Infusion zum Nüchternwerden gegeben haben

Im Aufwachraum habe die Ärztin dann um Viertel vor vier Uhr dem Krankenpfleger einen Infusionszugang gelegt. Die Fachärztin für Anästhesie legte sich daraufhin laut dem Bericht in einen Nebenraum zum Schlafen. Ins Krankenhaus zu gehen und im Alkoholrausch mittels Infusion wieder nüchtern zu werden, soll der Verstorbene öfter gemacht haben, sagte ein Beisitzender Richter der Zeitung zufolge. Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte nicht.

Der Frau sollen die starke Alkoholisierung sowie die Herzrhythmusbeschwerden des Krankenpflegers bekannt gewesen sein. Deshalb, so die Anklage, habe ihr auch das gesundheitliche Risiko bewusst gewesen sein müssen. Im Körper des Verstorbenen seien später Spuren von vier weiteren Medikamenten nachgewiesen worden.

Ein Gerichtssprecher sagte t-online auf Nachfrage, dass im Infusionsbeutel des Mannes eine Kochsalzlösung sowie zwei Medikamente gegen Übelkeit nachgewiesen worden seien. Die Richterin soll dem Bericht zufolge in der Verhandlung angemerkt haben, dass es keine Anhaltspunkte gebe, dass die Ärztin von den vier weiteren Medikamenten gewusst habe.

Anklage: Tod hätte mit Aufsicht verhindert werden können

Als die Frau dann gegen 6 Uhr nach dem Kollegen geschaut haben soll, sei dieser bereits tot gewesen. Als Todesursache seien ein Herztod oder eine Atemdepression festgestellt worden. Der Vorwurf der Anklage: Der Tod hätte verhindert werden können.

Laut dem Sprecher des Gerichts sei eine Verfahrenseinstellung erörtert worden, da unklar sei, ob die Infusion ursächlich für den Tod des Mannes war. Dem Gutachten nach gilt es als unwahrscheinlich, dass die Kochsalzlösung in Verbindung mit den zwei Mitteln gegen Übelkeit zum Tode geführt habe.

Verwendete Quellen
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