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Neugeborenes verhungert: Landgericht in Verden spricht Mutter frei


Massiver Gewichtsverlust
Neugeborenes verhungert: Gericht spricht Mutter frei

Von t-online, stk

10.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte (vorne rechts) bei Prozessauftakt (Archivbild): Das Gericht konnte einen Vorsatz erkennen.Vergrößern des BildesDie Angeklagte (vorne rechts) beim Prozessauftakt (Archivbild): Das Gericht konnte keinen Vorsatz erkennen. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
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Zwei Wochen lang lebte der kleine Junge, dann war er tot. Das Landgericht Verden hat nun eine Entscheidung im Fall der angeklagten Mutter getroffen.

Das Landgericht in Verden hat am Montag eine 35-jährige Frau aus Sottrum (Landkreis Rotenburg) wegen Totschlags an ihrem eigenen Kind freigesprochen. Der gerade einmal zwei Wochen alte Junge nahm kurz nach seiner Geburt massiv an Körpergewicht ab und starb letztlich im Mai 2019. Die Anklage ging ursprünglich davon aus, dass die Mutter ihr Kind verhungern ließ. Dies konnte das Gericht in seinem Urteil nicht feststellen, bestätigte eine Sprecherin t-online auf Nachfrage.

Noch am Montagvormittag hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Der konkrete Vorwurf: Totschlag durch Unterlassen. Doch nach Auffassung der 10. Großen Strafkammer hätten sich die Anschuldigungen nicht beweisen lassen. Der Vorsitzende Richter sagte laut "Stader Tageblatt": "Das Ganze ist ein tragisches Ereignis, wo wir eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht feststellen konnten.“

Massiver Gewichtsverlust

Entgegen der Meinung der Anklagebehörde, die davon ausging, dass den Eltern das Leben ihres Sohnes gleichgültig gewesen war, konnte der Richter diese Einstellung nicht feststellen. Diese Beurteilung beruhe laut "Stader Tageblatt" unter anderem auf der Auswertung von Chatnachrichten der Eltern und zahlreicher Zeugenaussagen behandelnder Mediziner.

Die Frau, bereits Mutter von vier Kindern, hätte laut Staatsanwaltschaft erkennen müssen, dass ihr Kind nach der Geburt massiv an Gewicht verloren hatte. Zwischen Geburt am 30. April und dem Tod am 10. Mai 2019 hatte der Junge 1.130 Gramm an Körpergewicht verloren. Das nicht zu realisieren und daraus entsprechende Schlüsse zu ziehen, sei "lebensfremd", zitiert der "Weser Kurier" die zuständige Staatsanwältin.

Mutter fuhr sofort ins Krankenhaus

Als die Mutter den schlechten Zustand des Kindes bemerkt hatte, sei sie direkt ins Krankenhaus gefahren. Dieses Verhalten wertete das Gericht als positiv. Zudem konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgelegen hatte. Auch wenn man diese hätte feststellen können, hätte das nicht automatisch bedeuten, dass die Verletzung "ursächlich und kausal für den Tod" waren. Darauf wäre es jedoch bei einer Verurteilung angekommen, sagte der Richter.

Wie es zum desolaten Zustand des Jungen kommen konnte, dazu traf die Kammer keine Aussagen. Der Prozess habe dazu leider keine Erkenntnisse liefern können, so das "Stader Tageblatt".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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