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Oldenburg: 15-Jähriger attackiert Schüler mit Hammer – Polizei-Großeinsatz


Großeinsatz für die Polizei
Hammer-Angriff auf Schulhof – 16-Jähriger verletzt

Von t-online, stk

09.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 114472715Vergrößern des BildesZwei Beamten der Polizei (Symbolfoto): Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. (Quelle: Fotostand / Gelhot via www.imago-images.de/imago)
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Zwei Schüler geraten aneinander, dann schlägt einer von ihnen mit einem Hammer zu. Es kommt zu einem Großeinsatz, zahlreiche Polizisten sind vor Ort.

Ein 16-jähriger Schüler ist am Freitagmittag auf dem Gelände des Schulzentrums Oberschule Eversten in Oldenburg mit einem Hammer am Kopf verletzt worden. Wie ein Sprecher mitteilte, hatte der Vorfall zu einem größeren Polizeieinsatz geführt, zahlreiche Kräften seien vor Ort gewesen.

Gegen 13 Uhr meldete sich der verletzte Jugendliche bei einem Lehrer und gab an, von einem Bekannten auf dem Schulgelände mit einem Hammer attackiert worden zu sein. Dabei erlitt der 16-Jährige eine Platzwunde am Kopf. Der Lehrer rief daraufhin die Polizei.

Jugendlicher kommt mit Platzwunde ins Krankenhaus

Täter soll ein 15-jähriger ehemaliger Schüler der Schule sein. Es wird vermutet, dass er einmalig mit dem Hammer zugeschlagen und dann vom Tatort geflohen ist. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter inzwischen fassen und leitete polizeiliche Maßnahmen ein.

Der verletzte Schüler wurde für die Behandlung seiner Kopfwunde ins Krankenhaus gebracht. Obwohl der Einsatz zeitgleich mit dem Schulschluss stattfand und dadurch eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erregte, stellt die Polizei klar: "Eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler des dortigen Schulzentrums bestand zu keiner Zeit."

Untersuchungen zu den Hintergründen des Vorfalls laufen noch. Nach bisherigem Ermittlungsstand scheinen Streitigkeiten zwischen den beiden Jugendlichen der Auslöser gewesen zu sein. Diese werden nun im Rahmen der polizeilichen Strafermittlungen geklärt. Der Einsatz an der Schule ist mittlerweile als beendet erklärt worden.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
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