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Eklat vor Gericht: Angeklagter beißt Richter – das bleibt nicht ohne Folgen


Eklat in NRW-Gericht
Angeklagter beißt Richter – das bleibt nicht ohne Folgen

Von t-online, pb

26.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizei in Nordrhein-Westfalen (Symbolfoto): Ein Vorfall in Lüdenscheid sorgt für Aufsehen.Vergrößern des BildesPolizei in Nordrhein-Westfalen (Symbolfoto): Ein Vorfall in Lüdenscheid sorgt für Aufsehen. (Quelle: Michael Gstettenbauer)
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Brutale Attacke auf einen Richter: Ein Angeklagter rastet in einem Gericht in Lüdenscheid völlig aus. Das dürfte ihn noch teuer zu stehen bekommen.

Am Dienstagmittag kam es am Amtsgericht Lüdenscheid in Nordrhein-Westfalen zu einem besorgniserregenden Vorfall während der Hauptverhandlung gegen einen 29-jährigen Mann aus Lüdenscheid.

Dem Angeklagten wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Als der Vorsitzende das Urteil verkündete, rastete der Angeklagte aus. Die Polizei teilte am Mittwoch mit, dass der Angeklagte den Richter zunächst immer wieder unterbrochen habe – bevor er auf die Abdeckung einer Feuerlöscherhalterung einschlug, die dabei zerbrach.

Anschließend sprang er über den Richtertisch, riss den Richter vom Stuhl und habe ihn durch mehrere Schläge verletzt. Dabei soll er den Würdenträger auch in die Hand gebissen haben. Ein Mitarbeiter des Amtsgerichtes, der sofort eingriff, sei ebenfalls attackiert worden. Andere Anwesende riefen um Hilfe.

Amtsgericht Lüdenscheid: Beißer wird nicht zwangseingewiesen

Zwei zufällig anwesende Polizeibeamte versuchten laut dem Bericht ebenfalls den Angeklagten vom Richter zu trennen. Doch dabei biss der Mann auch einem der Polizisten in die Hand. Letztendlich gelang es den Beamten, den Mann zu überwältigen, zu fesseln und in Gewahrsam zu nehmen.

Der Amtsrichter und sein Mitarbeiter wurden aufgrund ihrer Verletzungen mit einem Rettungswagen ins Klinikum Lüdenscheid gebracht. Eine Zwangseinweisung des mutmaßlichen Täters wurde vom Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid geprüft und abgelehnt. Für den Beißer wird es nun wohl nicht nur bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bleiben. Die Polizei ermittelt jetzt auch wegen des Verdachts der Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, 26.07.2023
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