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Dresden: Dynamo-Hooligans zu Haft verurteilt – ohne Bewährung


Nach Straßenschlacht mit der Polizei
Harte Strafe für Dynamo-Hooligans

Von t-online
31.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Einsatz anlässlich des letzten Saisonheimspiels der SG Dynamo Dresden dauerte bis in die frühen Morgenstunden des 17. Mai 2021.Vergrößern des BildesStraßenschlachten während der Aufstiegsfeier von Dynamo Dresden im Mai 2021 (Archiv): Die beiden Verurteilten hatten unter anderem gezielt Pressefotografen attackiert. (Quelle: xcitepress/imago images)
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Urteil gefällt: Zwei gewalttätige Dynamo-Dresden-Hooligans müssen ins Gefängnis. Ihr Verhalten vor Gericht habe keine Bewährungsstrafe zugelassen.

Knapp zwei Jahre nach den bislang schwersten Ausschreitungen von gewalttätigen Dynamo-Hooligans hat das Amtsgericht Dresden zwei Männer im Alter von 48 und 39 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten unter anderem gezielt drei Pressefotografen attackiert und erheblich verletzt. Darüber hinaus beschimpften sie Polizisten als "Volksverräter" und "Scheiß Staatsdiener". Vor Gericht mussten sie wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Der 48-Jährige muss nun für ein Jahr und zehn Monate in Haft, der 39-Jährige für 15 Monate – ohne Bewährung. "Sie haben die Fotografen ohne Grund, spontan und äußerst brutal angegriffen", sagte Richter Arndt Fiedler bei der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag.

Fiedler bemängelte, dass die Angeklagten weder gestanden, noch Reue gezeigt oder sich entschuldigt hatten: "Ich habe ihnen am Anfang gesagt, wenn ich bei dieser Anklage noch eine Bewährungsstrafe in Betracht ziehe, will ich auch was hören. Aber es kam nichts."

Dresden: Sechs Polizisten nach Angriffen im Krankenhaus

Nach einem Heimspiel des Drittligisten Dynamo Dresden gegen Türkgücü München hatten sich am 16. Mai 2021 im Großen Garten Tausende Menschen versammelt, um den Aufstieg in die 2. Bundesliga zu feiern.

Die beiden verurteilten Dynamo-Hooligans waren Teil einer tobenden Menge, die sich im Mai 2021 während der Aufstiegsfeier von Dynamo Straßenschlachten mit der Polizei lieferten: Im Stadion war wegen der Corona-Pandemie kein Publikum erlaubt. Hunderte gewaltbereite Fans griffen Polizisten mit Pyrotechnik an, zudem flogen Flaschen und Steine. 185 Beamte wurden verletzt, 30 waren zeitweise dienstunfähig und sechs im Krankenhaus. Die Polizei gründete eine Sonderkommission, mehr als 300 Tatverdächtige wurden identifiziert.

Landfriedensbruch vor laufender Kamera begangen

Außerdem wurden zwei Pressevertreter attackiert und einer von ihnen ins Krankenhaus geprügelt und getreten, berichten die "Dresdner Neusten Nachrichten" aus dem Gerichtsaal. Das dritte Opfer, ein Kameramann, sei auch nach fast zwei Jahren immer noch erschüttert und verzweifelt: "An dem Tag habe ich den Glauben an die Menschheit verloren."

Laut der "Sächsischen Zeitung" waren die Angeklagten während der gesamten Zeit der Ausschreitungen dabei und wüssten, was passiert ist. Die Beweislage sei klar gewesen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung, die Landfriedensbrüche hätten die Angeklagten vor laufender Kamera begangen. Ein Zivilpolizist hatte die Angriffe aus 30 Metern Entfernung beobachtet und die Angeklagten erkannt.

Die Verteidiger forderten Freisprüche für alle Vorwürfe und kündigten nach dem Schuldspruch an, die Urteile anzufechten, heißt es in einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" weiter. Sie argumentierten, dass es keine konkreten Hinweise dafür gebe, dass ihre Mandanten die Täter gewesen seien, und die Opfer hätten sie nicht genau beschreiben können. Der Staatsanwalt konterte jedoch, dass er es als Dresdner mittlerweile leid sei, immer Bagatellisierungsversuche zu hören, wenn bei einigen Dynamo-Fans mal wieder alles aus dem Ruder laufe, zitierten die "Dresdner Neusten Nachrichten" den Richter.

Verwendete Quellen
  • dnn.de: Ohne Bewährung: Dynamo-"Fans" zu Haftstrafen verurteilt (kostenpflichtig)
  • saechsische.de: Urteil: Haft für Dynamo-Hooligans für Angriffe auf Pressefotografen (kostenpflichtig)
  • Mit Material der dpa
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