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NRW: Mann lädt Sexfilm von Ex auf Pornoseiten hoch – Rekordstrafe


Rekordstrafe von 120.000 Euro
Mann lädt Sexfilmchen von Tinder-Ex auf Pornoseiten hoch

Von t-online, gaa

Aktualisiert am 05.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 94581304Vergrößern des BildesEin Sexfilm im Internet (Symbolbild): Der Angeklagte hatte Clips einer alten Bekanntschaft im Internet hochgeladen. (Quelle: Waldmüller via www.imago-images.de)
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Ein Luxemburger hatte im Internet private Videos einer ehemaligen Tinder-Bekanntschaft auf Pornoseiten hochgeladen. Dafür muss er jetzt 120.000 Euro Entschädigung bezahlen.

Diese Strafe des Landgerichts Düsseldorf hat es in sich: Satte 120.000 Euro Entschädigung muss ein Luxemburger einer Frau aus Nordrhein-Westfalen wegen des besonders schweren Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht bezahlen. Der Familienvater hatte die Frau erst auf der Dating-Plattform Tinder kennengelernt, später dann auf Pornoseiten im Internet Videos der ehemaligen Bekanntschaft ohne ihre Erlaubnis hochgeladen. Es dürfte sich um eine Rekordstrafe handeln, denn in ähnlichen Fällen lag das verhängte Schmerzensgeld bei rund 25.000 Euro. Zuerst hatte "lawblog.de" über den Fall berichtet.

Die Videos zeigten die Frau nicht nur nackt, sondern auch bei sexuellen Handlungen. Entsprechend schwer sei die Persönlichkeitsrechtsverletzung, so das Landgericht. Es müsse zudem berücksichtigt werden, dass der Beklagte als Makler von Luxusimmobilien nicht schlecht verdiene. Daher das Rekordschmerzensgeld von 120.000 Euro. Das Gericht betonte nachdrücklich, dass das "Selbst schuld"-Argument nicht ziehe. Vielmehr dürfe jeder davon ausgehen, dass private erotische Nachrichten nicht an Dritte weitergegeben oder gar veröffentlicht werden dürften. Das gelte auch bei oberflächlichen Online-Flirts.

Fast 10.000 Klicks auf Pornoseiten

Der Luxemburger und die Frau aus NRW sollen sich Ende 2020 zwar über Tinder kennengelernt, sich aber niemals getroffen haben. Dennoch entstand ein Vertrauensverhältnis, schließlich schickte die Frau die Videos freiwillig. Doch nach einiger Zeit "ghostete" der Mann seine Online-Freundin, sodass diese skeptisch wurde und die Videos auf Pornoplattformen wiederfand. Es soll sogar ihr voller Name angegeben worden sein, bis zu 9.387 Abrufe soll es gegeben haben.

Zusätzlich zur Rekord-Entschädigung entschieden die Richter laut "Rheinische Post", dass der Mann auch "Ersatz für alle zukünftigen Schäden" leisten müsse, die der Klägerin noch entstehen könnten. Außerdem müsse er weitere 6.000 Euro übernehmen, die der Frau als "Rechtsverfolgungskosten" entstanden seien. Erst auf hartnäckiges Betreiben der Klägerin sollen die Aufnahmen inzwischen nicht mehr online sein.

Verwendete Quellen
  • lawblog.de: Rachepornografie: Rekordschmerzensgeld von 120.000 Euro
  • rp-online.de: Angeklagter lud Filme der Ex auf Pornoseiten hoch – 120.000 Euro Strafe
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