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Düsseldorf: Rheinbahn verbietet ab 1. März die Mitnahme von E-Scootern


Ab 1. März
Rheinbahn verbietet die Mitnahme von E-Scootern

Von t-online, gaa

22.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0245767213Vergrößern des BildesMüssen draußen bleiben (Archivbild): E-Scooter dürfen nicht mehr in Bussen und Bahnen mitgenommen werden. (Quelle: Piero Nigro /imago-images-bilder)
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In Bussen und Bahnen dürfen in Zukunft keine E-Scooter mehr mitgenommen werden. Die Rheinbahn begründet dies mit Sicherheitsgründen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen der Rheinbahn ab Freitag, 1. März, bis auf Weiteres keine E-Tretroller (sogenannte E-Scooter) mehr mitgenommen werden. Mit der Entscheidung setzt die Rheinbahn gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Grund für diese Entscheidung sind laut Rheinbahn aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen.

E-Bikes, Elektro-Rollstühle und Elektromobile weiterhin erlaubt

E-Tretroller haben eine steigende Bedeutung auf der sogenannten "letzten Meile", also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort. Daher sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als "E-Scooter" bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Rheinbahn vom 22. Februar 2024
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