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Düsseldorf: Rentner ersticht Frau – Staatsanwalt trotz Haft enttäuscht


"Im Eifersuchtswahn"
89-Jähriger ersticht seine Frau – Staatsanwalt vom Urteil enttäuscht

Von dpa
Aktualisiert am 17.04.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240412-99-651669Vergrößern des BildesDer 89-Jährige mit seiner Anwältin Josipa Salm-Francki: Er hat seine Frau im Streit erstochen. (Quelle: Martin Höke/dpa)
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Ein Rentner tötet seine Frau aus Eifersucht, nun muss er ins Gefängnis. Trotz Haftstrafe ist der Staatsanwalt von dem Urteil enttäuscht.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht wurde ein 89-Jähriger wegen des Totschlags an seiner Frau verurteilt. Der Senior aus Düsseldorf-Rath muss für fünf Jahre und vier Monate in Haft. Der Mann hatte gestanden, seine 82-jährige Ehegattin vor vier Monaten erstochen zu haben. In einem Streit habe sie dem Verurteilten an den Kopf geworfen, dass die älteste Tochter des Paares von einem anderen Mann stamme. Dieser sei "jünger, schöner und reicher als Du", habe sie dem 89-Jährigen gesagt. Diese Provoaktion habe der Mann nicht ausgehalten und zu gestochen.

20 Schnitt- und Stichverletzungen fügte der Senior seiner Frau zu. Die Frau starb noch in der Wohnung des Paares, der Mann versuchte nach der Tötung seiner Gattin, sich selbst das Leben zu nehmen. Die Tochter fand ihre Eltern und alarmierte den Notarzt. Der Mann überlebte schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Doch das Gericht ging davon aus, dass der Mann "im Eifersuchtswahn" zugestochen habe, ein Mordmerkmal sei ebenfalls nicht erkennbar. So sei die Frau etwa nicht arg- oder wehrlos gewesen.

Staatsanwalt widerspricht Gericht

Der Staatsanwalt folgte der Auffassung des Gerichts nicht und sagte, dass der Mann unbedingt an den vermeintlichen Seitensprung seiner Frau glauben wollte, der sich vor 63 Jahren ereignet haben sollte. Ein Vaterschaftstest belege hingegen, dass der Verurteilte der leibliche Vater der gemeinsamen Tochter sei. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Haft für den 89-Jährigen gefordert.

Die Verteidigung des Mannes hatte lediglich darum gebeten, das hohe Alter ihres Mandanten zu berücksichtigen – und die Tatsache, dass er die Tat gestanden hat. Der 89-Jährige wird seine Haft wohl in der Spezialhaftanstalt für Senioren bei Paderborn verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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