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Düsseldorf: Prozess – Drei Jahre Haft für Raubüberfall auf Schwerbehinderten


Urteil in Düsseldorf
Haft nach brutalem Überfall auf Schwerbehinderten

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2024Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Ein 26-Jähriger muss ins Gefängnis. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Gehbehinderter wird vor der eigenen Haustür brutal überfallen, in seiner Wohnung misshandelt und ausgeraubt. Ein 26-Jähriger wurde nun verurteilt.

Die Brutalität war schockierend: Für einen Raubüberfall auf einen schwerbehinderten Mann in Düsseldorf ist ein 26 Jahre alter Angeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann am Dienstag wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Tatbeute wird eingezogen.

Der Angeklagte hatte schon zum Auftakt des Prozesses gestanden, dem Gehbehinderten, der auf einen Rollator angewiesen ist, Mitte Juli vergangenen Jahres aufgelauert und ihn vor dessen Wohnung überfallen zu haben. Laut Anklage hatte er das 46 Jahre alte Opfer beim Aufschließen der Haustür niedergeschlagen und anschließend in dessen Wohnung fast anderthalb Stunden schwer misshandelt.

Der Angeklagte war stark angetrunken

In der Wohnung hatte er seinem Opfer die Geldbörse gestohlen und den Mann mit Schlägen und Tritten zur Herausgabe von 1.500 Euro Bargeld, einem Handy und einem Goldring gezwungen. Der Angeklagte hatte zum Auftakt erklärt, er sei damals stark angetrunken gewesen und könne sich an die Tat kaum erinnern. "Aber, wenn es so in der Anklage steht, wird es so sein", hatte er gesagt. Das Opfer hatte als Zeuge von einem eineinhalbstündigen Martyrium berichtet.

Der Angeklagte konnte per DNA-Abgleich Monate nach der Tat ermittelt werden, weil er am Tatort sein blutiges T-Shirt zurückgelassen hatte. Der 26-Jährige war nicht vorbestraft, seine DNA lag den Behörden aber wegen einer früheren Raubermittlung vor.

Urteil ist rechtskräftig

Der Staatsanwalt und der Anwalt der Opferangehörigen hatten drei Jahre Gefängnis und die Einziehung des Beutegeldes gefordert. Der Verteidiger hatte nicht mehr als drei Jahre Haft beantragt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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