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Düsseldorf: Prozess um Kinderpornografie gegen Christoph Metzelder begonnen


Ex-Profifußballer vor Gericht
Prozess um Kinderpornografie gegen Metzelder hat begonnen

Von afp, sid
Aktualisiert am 29.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Christoph Metzelder beim Prozessauftakt in Düsseldorf: Er muss sich wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Materials verantworten.Vergrößern des BildesChristoph Metzelder beim Prozessauftakt in Düsseldorf: Er muss sich wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Materials verantworten. (Quelle: Rattay/ap-bilder)
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In Düsseldorf muss sich der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder vor Gericht verantworten. Der 40-Jährige soll kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet haben.

Gegen den ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder hat am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht ein Prozess um Kinderpornografie begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 40-Jährigen zur Last, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben sowie kinder- und jugendpornografische Schriften besessen zu haben. Entsprechende Bilder und Videos soll er über den Messengerdienst Whatsapp an Frauen geschickt haben. Der Prozessauftakt war Metzelders erster öffentlicher Auftritt seit Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2019.

Auf dem Handy des früheren Nationalspielers sollen laut Anklage insgesamt 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gespeichert gewesen sein. Über den Messengerdienst Whatsapp soll Metzelder laut Anklage im Zeitraum von Juli bis September 2019 einer Zeugin zehn Bildaufnahmen mit kinderpornografischem Inhalt geschickt haben. Einer weiteren Frau soll der 40-Jährige demnach auf demselben Weg 16 Bilder und zwei Videos mit kinderpornografischem Inhalt übersandt haben.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte erklärt, sein Mandant sei offensichtlich auf der Suche nach einem "Kick" gewesen – mit "Dingen, die man tunlichst nicht angefasst haben sollte". Metzelder sei "natürlich nicht" pädophil: "Das weiß auch die Staatsanwaltschaft."

"Selbst erschrocken"

Eine Woche vor Prozessbeginn warb der Anwalt in einem Interview um Verständnis für den 40-Jährigen. Der ehemalige Nationalspieler sei "über sich selbst erschrocken, dass es so etwas wie ein Doppelleben gibt".

Für das Verfahren sind bis Anfang Mai zwei weitere Termine anberaumt. Der Gesetzesrahmen liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. In der Pressemitteilung des Amtsgerichtes heißt es: "Der Angeklagte tritt den Vorwürfen entgegen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
  • Nachrichtenagentur SID
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