t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Corona-Lehre: Besuchsrecht im Krankenhaus gesichert


Düsseldorf
Corona-Lehre: Besuchsrecht im Krankenhaus gesichert

Von dpa
05.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Corona-IntensivstationVergrößern des BildesEine Mitarbeiterin der Pflege steht in einem Zimmer einer Corona-Intensivstation. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Illustration/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der nordrhein-westfälische Landtag stärkt die Patientenrechte. Dazu hat das Landesparlament am Dienstag eine Gesetzesänderung mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. Die SPD-Opposition votierte dagegen; Grüne und AfD enthielten sich.

Das nachgebesserte Gesetz zur Krankenhausgestaltung schreibt nun unter anderem ein Besuchsrecht fest. Der Landtag zieht damit eine Lehre aus der Corona-Pandemie, während der viele Patienten unter Isolation in Krankenhäusern litten und teilweise sogar allein dort sterben mussten, ohne sich von Angehörigen verabschieden zu können.

Im nun beschlossenen Gesetzentwurf heißt es dazu, auch während einer pandemischen Lage dürften Krankenhausbesuche nicht vollständig unterbunden werden, weil dies Grundrechte beschneide. Zudem förderten soziale Kontakte die Genesung. Deshalb werde nun ein allgemeines Besuchsrecht gesetzlich verankert.

Er habe dazu während der Pandemie sehr viele Eingaben von Patienten und Angehörigen erhalten, begründete Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Novelle. "Manche Einschränkungen waren nötig, aber es gab auch immer wieder Krankenhäuser, die zu weit gegangen sind."

Außerdem werden die Kliniken verpflichtet, Patientenfürsprecher zu bestellen. Viele hätten das schon, aber jetzt müssten alle dafür sorgen, weil Patienten "manchmal nicht so stark für sich selbst sprechen können", erläuterte der Minister. Die Neuregelungen seien kein Ausdruck des Misstrauens gegen die Krankenhäuser, aber es müsse Klarheit geschaffen werden.

Gestärkt wird auch die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser. Bislang sei sie "ein stumpfes Schwert", weil die Regelungen zu allgemein seien, um wirkungsvoll vorzugehen, sagte Laumann. In der Vergangenheit sei das manchmal "sehr mühsam" gewesen. Patienten hätten das Recht, sich auch im Gesundheitsministerium zu beschweren. Dieses müsse dann aber auch Einblick in die Akten nehmen können, um aufklären zu können. Das Gesetz regelt nun konkrete Befugnisse, Sanktionen bei Fehlverhalten in den Krankenhäusern und die Reichweite der Aufsicht.

Für künftige pandemische Lagen und vergleichbare Gefahrensituationen wurde eine Mitwirkungspflicht der Krankenhäuser festgeschrieben, um wichtige Daten, etwa zur Auslastung der Intensivmedizin, zu erfassen, damit das Land die Versorgungskapazitäten zentral steuern kann.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website