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Kiesgruben-Unglück: Pinkwart verweist auf Staatsanwaltschaft


Düsseldorf
Kiesgruben-Unglück: Pinkwart verweist auf Staatsanwaltschaft

Von dpa
06.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Andreas PinkwartVergrößern des BildesAndreas Pinkwart (FDP), Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, spricht. (Quelle: Sophie Brössler/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat zur eingestürzten Kiesgrube in Erftstadt-Blessem auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verwiesen. Diesen dürfe und wolle er nicht vorgreifen, sagte Pinkwart am Freitag als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe.

Als sogenannte "Bergbehörde" sei sein Ministerium zwar für die Aufsicht in dieser Sache zuständig, aber von der Staatsanwaltschaft gebeten worden, die eigene Aufklärung bis zum Abschluss der Ermittlungen auszusetzen. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass der Betrieb der Kiesgrube trotz gravierender Mängel beim Hochwasserschutz genehmigt worden war.

In Erftstadt-Blessem war im Zuge der Flutkatastrophe Erdreich in die Kiesgrube abgesackt, mehrere Häuser stürzten ein. Vor der Zeugenvernehmung Pinkwarts hatte der WDR berichtet, dass der Geologische Dienst NRW bereits zehn Jahre vor der Flutkatastrophe im Juli 2021 auf Mängel bei der Kiesgrube hingewiesen hat. Auch im Frühjahr 2021 seien Bedenken erhoben worden.

An diesem Schriftwechsel sei sein Haus seinerzeit nicht beteiligt gewesen und habe erst am Donnerstag davon erfahren, sagte der Wirtschaftsminister. "Es wäre gut gewesen, wenn die beteiligten Behörden uns von selbst auf diesen Schriftverkehr hingewiesen hätten", sagte Pinkwart.

Es müsse aber noch geklärt werden, ob die Bedenken tatsächlich der später eingestürzten Südseite des Tagebaus gegolten hätten. Er schließe Versäumnisse der Behörden nicht aus, diese seien seinen Fachleuten zufolge aber auch noch nicht erwiesen, sagte Pinkwart.

Der betreffende Unternehmer sei verpflichtet gewesen, die Hochwasserschutzanlagen durch fachkundige Personen regelmäßig überprüfen zu lassen. Darüber sei Buch geführt worden und diesen Unterlagen zufolge habe es keine Beanstandungen gegeben. Auch die Ursache für den Einsturz der Kiesgrube sei seines Wissens nach noch unklar. Dieser könne auch durch das Versagen des vorgelagerten Hochwasserschutzes der Erft verursacht worden sein.

Im Nachgang teilte das NRW-Wirtschaftsministerium mit, bei den erhobenen Bedenken im Frühjahr 2021 habe es sich nicht um solche gehandelt, die den Hochwasserschutz betrafen, sondern den zu erwartenden steigenden Grundwasserpiegel nach dem Ausstieg aus der Braunkohleförderung. Die Bergbehörde habe den Bedenken des Geologischen Dienstes Rechnung getragen und den Hauptbetriebsplan nicht vollständig zugelassen.

Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft richten sich gegen den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus in Erftstadt, gegen fünf Beschuldigte des Betreibers sowie vier Beschuldigte der Bezirksregierung Arnsberg, die die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist. Ermittelt wird wegen des Verdachts des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen und Verstoß gegen das Bergbaugesetz.

Pinkwart sagte dem Ausschuss, dass er während der Katastrophe - vom 12. bis 30. Juli 2021 - in Urlaub gewesen sei. Die meiste Zeit habe er sich daheim bei Bonn aufgehalten. Er sei dienstlich aber erreichbar gewesen. Die Flutkatastrophe habe ihn trotz seines Urlaubs beschäftigt, er sei auch fortlaufend unterrichtet worden.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) arbeitet inzwischen an Vorhersagen, die die Folgen von Wetterlagen beinhalten. Das sagte DWD-Präsident Gerhard Adrian dem Untersuchungsausschuss.

Eine solche "impact-orientierte" Vorhersage würde nicht nur beispielsweise vor starkem Regen warnen, sondern auch vor Überschwemmungen und nicht nur vor Sturmböen, sondern auch vor der Gefahr umstürzender Bäume. Bislang sei dies lediglich bei der Warnung vor Sturmfluten an der Küste der Fall.

Nach der Flutkatastrophe im vergangenen Juli hätten viele verstanden, wie wichtig es sei, die Wettervorhersagen weiterzuentwickeln, sagte Adrian. Er sprach sich für ein "Naturgefahrenportal" aus. Diese Idee sei nicht neu, der Vorschlag stamme aus dem Jahr 2007.

Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen verwüstet. In NRW starben 49 Menschen, die Schäden wurden bei ersten Schätzungen auf etwa 13 Milliarden Euro beziffert.

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