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Duisburg | Islamistisch motiviert: Mord-Anklage nach Messerattacken


Duisburg
Islamistisch motiviert: Mord-Anklage nach Messerattacken

Von dpa
Aktualisiert am 14.09.2023Lesedauer: 2 Min.
BlaulichtVergrößern des BildesEin Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen mehrerer mutmaßlich islamistisch motivierter Messerangriffe im Frühjahr in Duisburg hat die Bundesanwaltschaft jetzt Mord-Anklage gegen einen Syrer erhoben. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll sich der Mann auch wegen versuchten Mordes in drei Fällen und wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten. Die oberste Anklagebehörde ist überzeugt, dass der IS-Anhänger durch die Tötung von möglichst vielen "Ungläubigen" einen Beitrag zum weltweiten Dschihad, dem "Heiligen Krieg" radikaler Islamisten, leisten wollte.

Der Beschuldigte soll zunächst in den frühen Stunden des 9. April dieses Jahres in der Duisburger Altstadt einen 35-jährigen Mann erstochen haben, der ihm zufällig begegnet war. Der Täter soll mit einem Messer mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich zugestochen haben. Das Opfer starb am selben Tag an den schweren Verletzungen. Der Täter entkam zunächst unerkannt.

Am Nachmittag des 18. April stach der Syrer der Anklage zufolge im Umkleide- und Duschbereich in einem Fitnessstudio in Duisburg erneut zu: Er attackierte drei Männer mit Stichen in den Oberkörper lebensbedrohlich. Einem Ersthelfer fügte er zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu.

Der Täter wurde nach einer Fotofahndung gefasst. Durch eine DNA-Spur konnte er auch als mutmaßlicher Täter bei dem vorangegangen Angriff zu Ostern identifiziert werden. Wichtigstes Beweismittel war nach früheren Angaben ein Schuh des Verdächtigen, an dem laut NRW-Generalstaatsanwaltschaft sowohl DNA-Spuren des dabei getöteten 35-Jährigen als auch von einem der Opfer aus dem Fitnessstudio gefunden wurde.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den Mann wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Sie hatte früh Anhaltspunkte für eine islamistische Tat. Der Syrer ist seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Er ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS). Aus dieser Einstellung heraus habe er den Entschluss gefasst, zu töten, hieß es.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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