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Ministerium: Sanktionen für Ungeimpfte nicht sofort


Erfurt
Ministerium: Sanktionen für Ungeimpfte nicht sofort

Von dpa
27.01.2022Lesedauer: 1 Min.
ImpfungVergrößern des BildesEine Ärztin klebt einem Mann nach der Impfung ein Pflaster auf den Arm. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Thüringen müssen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bislang nicht gegen Covid-19 geimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen unter bestimmten Voraussetzungen nicht sofort ab Mitte März mit Sanktionen rechnen. Dies gilt dann, wenn sie glaubhaft versichern, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen zu lassen, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Den Beschäftigten werde ausreichend Gelegenheit gegeben, die Impfserie abzuschließen. Ziel sei es, die Impfbereitschaft beim Personal zu fördern.

Ab 15. März gilt bundesweit die Corona-Impfpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen beschäftigtes Personal muss dann nachweisen, gegen Covid-19 geimpft zu sein. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Impfbereitschaft in diesem Bereich zu erhöhen, soll zudem der neue Covid-19-Impfstoff des US-Herstellers Novavax in Thüringen vorrangig für bisher nicht geimpftes Personal im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt werden. Dieser gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte damit Impfskeptikern entgegenkommen, die die mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna ablehnen.

Die angepeilte Übergangszeit über den 15. März hinaus soll nach den Vorstellungen des Ministeriums für alle Impfstoffe gelten. Pflegeverbände und die Landeskrankenhausgesellschaft fürchten Personalausfälle wegen Beschäftigungsverboten oder Kündigungen durch hartnäckige Impfskeptiker.

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) betonte das Ziel eines möglichst einheitlichen Vorgehens der Bundesländer in dieser Frage. Thüringen sei nicht allein mit dieser Problemlage. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Ministeriums sind in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen und Unternehmen zwischen 10 und 25 Prozent der Beschäftigten ungeimpft. Das sind weniger als in der Durchschnittsbevölkerung, wo rund 30 Prozent ungeimpft sind.

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