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Mehr Befugnisse für Zoll in Thüringen möglich


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Mehr Befugnisse für Zoll in Thüringen möglich

Von dpa
17.03.2022Lesedauer: 1 Min.
ZollVergrößern des BildesEin Beamter trägt während seines Dienstes eine Schutzweste mit der Rückenaufschrift "Zoll". (Quelle: Markus Scholz/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Thüringen könnte nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Befugnisse des Zolls erweitern. Das sieht ein FDP-Gesetzentwurf vor, der am Donnerstag im Landtag mit breiter Unterstützung anderer Fraktionen zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen wurde. Danach sollen Zollbeamte immer dann polizeiliche Amtshandlungen vornehmen dürfen, wenn die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig zur Stelle sein kann.

Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner nannte als Beispiele, dass Zöllner keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung von Rauschgift und Diebesgut hätten und auf die Polizei warten müssten. Problematisch sei auch, wenn Zöllner bei ihren Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäter stoßen würden. Ihnen stehe kein polizeiliches Festnahmerecht zu.

Laut FDP ist Thüringen das einzige Bundesland, das die sogenannte Eilkompetenz der Zollbeamten noch nicht im Gesetz verankert hat. Zuletzt habe Berlin eine solche Regelung getroffen, so Bergner.

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