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Frankfurt: Urteil gegen terrorverdächtigen Offizier im Juli erwartet


Anschläge auf Politiker geplant
Gericht verkündet Urteil gegen terrorverdächtigen Offizier wohl im Juli

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 160450584Vergrößern des BildesGerechtigkeitsbrunnen mit Justitia (Symbolbild): Das Oberlandesgericht hat einen Termin für die Urteilsverkündung festgelegt.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt wird das Urteil um den Bundeswehroffizier Franco A. voraussichtlich Anfang Juli verkünden. Der Soldat soll Terroranschläge unter falscher Identität geplant haben.

Im Fall des terrorverdächtigen Bundeswehroffiziers Franco A. wird voraussichtlich am 5. Juli das Urteil verkündet. Das hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Montag in Aussicht gestellt. Beim nächsten anstehenden Termin, am 20. Juni, sollen voraussichtlich die Beweisaufnahme geschlossen werden und die Plädoyers beginnen. Dies gelte, falls nicht noch unabsehbare Entwicklungen einträten, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Der derzeit vom Dienst freigestellte Bundeswehrsoldat legte sich zudem eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu – aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.

A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist bislang nicht bekannt.

Frankfurt: Offizier hat sich als syrischer Flüchtling ausgegeben

Der Prozess dauert bereits seit mehr als einem Jahr an. Der Vorsitzende Richter hatte den 13. Juni als letztmöglichen Termin zur Einreichung von Beweisanträgen festgelegt. Die Verteidigung und Franco A. selbst legten am Montag noch 20 Anträge vor, die beim kommenden Termin zunächst abgearbeitet werden sollen. Dabei geht es hauptsächlich um die Verlesung von Ermittlungsergebnissen und Aktenvermerken.

Danach könnten kommenden Montag die Vertreter der Bundesanwaltschaft ihre Plädoyers halten. Die Verteidiger und der Angeklagte kämen dann am 24. Juni zu Wort, bevor am 5. Juli das Urteil verkündet wird. Franco A. war zwischenzeitlich auf freiem Fuß, befindet sich aber seit Februar erneut in Untersuchungshaft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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