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Frankfurt am Main: Vater von Hanau-Attentäter verängstigt Hinterbliebene


Polizei ermittelt
Vater von Hanau-Attentäter soll Hinterbliebenen nachstellen

Von Stefan Simon

Aktualisiert am 20.10.2022Lesedauer: 1 Min.
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Serpil Temiz Unvar: Sie hat bei dem Anschlag von Hanau ihren Sohn verloren.Vergrößern des Bildes
Serpil Unvar hat bei dem Anschlag von Hanau ihren Sohn Ferhat verloren: Sie hat den Vater des Attentäters nun angezeigt. (Quelle: privat)

Der Vater des Attentäters des rassistischen Anschlags in Hanau soll das Haus von Serpil Unvar mehrfach aufgesucht haben. Die Mutter des ermordeten Ferhat hat ihn angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Hanau ermittelt seit Dienstag erneut gegen Hans-Gerd R. Es handelt sich um den Vater des Attentäters, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen mit Migrationsgeschichte ermordet hat. Dabei geht es um den Vorwurf der Nachstellung. Zuvor hatte Serpil Unvar, die Mutter des getöteten Ferhat Unvar, Strafanzeige erstattet. Zuerst hat die "Frankfurter Rundschau" darüber berichtet.

Wie Serpil Unvar der "Hessenschau" sagte, gehe es um Vorfälle in den vergangenen Tagen. Am Sonntagvormittag habe Hans-Gerd R. mit seinem Schäferhund vor ihrem Haus im Hanauer Stadtteil Kesselstadt gestanden. Er fragte sie, warum sie nach Deutschland gekommen sei, wie sie sich als Kurdin dieses Haus leisten könne und was sie arbeite. Dann soll er gesagt haben: "Ich finde es heraus."

Polizei verfügt Kontaktverbot gegen Vater des Hanau-Attentäters

Erst nach dem Gespräch ahnte Unvar laut "FR", wer der Mann gewesen sein könnte. Sie ließ sich von einem Bekannten ein Foto zeigen und erkannte R. schließlich. Am Sonntagabend und am Montag kam er laut "FR" wieder und stellte sich mit seinem Hund erneut vor ihr Haus. Serpil Unvar machte das Fenster dieses Mal nicht auf.

Wie die "FR" weiter berichtet, geht die Polizei nach einer Anzeige von Unvar dem Verdacht der Bedrohung nach. Zudem habe die Polizei unter anderem für 14 Tage ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen R. verfügt. Über längere Verbote entscheide die Justiz.

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