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Frankfurt: Polizisten erhalten jahrelang volle Bezüge – trotz Suspendierung


Nach rassistischen Chats
Polizisten erhalten seit Jahren volle Bezüge – trotz Freistellung

Von t-online, stn

10.05.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 157441279Vergrößern des BildesDas 1. Polizeirevier Frankfurt in der Nähe der Konstablerwache: Dort arbeiteten die beiden suspendierten Beamten. (Quelle: IMAGO/Blatterspiel)
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Sie teilten rassistische und rechtsextreme Inhalte in einem Chat. Daher sind zwei Polizeibeamte vom Dienst freigestellt. Doch gegen sie könnte bald ein anderes Ermittlungsverfahren laufen.

Vor viereinhalb Jahren wurden unrechtmäßig Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız von einem Polizeicomputer im 1. Revier in Frankfurt abgerufen. Es war der Beginn der "NSU 2.0"-Drohbriefserie, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU).

Seitdem sind eine Polizistin und ein Polizist von ihrem Dienst freigestellt, weil noch immer nicht klar ist, ob sie die Daten unrechtmäßig abgefragt haben. Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, erhalten beide dennoch volle Bezüge. Das Dienstrecht sehe das so vor, teilte das hessische Innenministerium der Zeitung mit.

Die beiden Beamten gehören auch zu den fünf Polizisten, die in einer Chatgruppe rassistische und nationalsozialistische Nachrichten austauschten. Ein Prozess gegen sie lehnte das Landgericht ab, dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Gegen drei von ihnen wurde eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen, berichtet die "Frankfurter Rundschau".

Am 2. August 2018 erhielt Başay-Yıldız ein Drohfax mit dem Absender "NSU 2.0". Sechs Minuten lang wurden ihre Daten mehrfach auf dem polizeilichen Dienstcomputer abgefragt. Eingeloggt war zu dem Zeitpunkt der Abfrage die Polizistin Miriam D. Ihr Passwort aber war auf der Wache allgemein zugänglich. Bei den Ermittlungen zu dem Fall stellte sich heraus, dass D. an der Chatgruppe "Itiotentreff" teilnahm.

Gegen die Beamten liegt ein Ermittlungsverfahren vor

In der Gruppe wurden teilweise rassistische und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht. Auch ihr Kollege Johannes S. nahm an der Chatgruppe teil. Daraufhin wurden beide am 26. Oktober 2018 von ihrem Dienst suspendiert. Gegen beide liegt bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen der "NSU 2.0"-Drohungen vor.

Verurteilt für die Drohserie wurde im November 2022 von dem Landgericht Frankfurt der Berliner Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten. Alexander M. ist nach Entscheidung des Gerichts der alleinige Verfasser von rund 80 mit "NSU 2.0" unterzeichneten Drohschreiben unter anderem gegen Politikerinnen, Rechtsanwältinnen und -anwälte in mehreren Bundesländern. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie "Volksschädling" oder Schimpfwörter gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Das Urteil gegen M. ist noch nicht rechtskräftig.

Doch sollte das der Fall sein, dann kann auch das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten Miriam D. und Johannes S. vorankommen.

Verwendete Quellen
  • fr.de: Exklusiv: Polizist und Polizistin in Frankfurt sind seit Jahren vom Dienst freigestellt – bei vollen Bezügen
  • t-online.de: "NSU 2.0"-Komplex: War Alexander M. doch nicht allein?
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