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Frankfurt | Losverfahren entscheidet über weiterführende Schule


Schüler aus Frankfurt betroffen
Losverfahren entscheidet über weiterführende Schule


23.01.2024Lesedauer: 2 Min.
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Schülerinnen in einem Klassenzimmer (Symbolbild): In Frankfurt wird über ein Losverfahren entschieden, auf welche weiterführende Schule die Schüler kommen. (Quelle: IMAGO/Carlos Carneiro/imago-images-bilder)

Viertklässler kommen schon bald auf eine weiterführende Schule. In Frankfurt soll ein Losverfahren entscheiden, auf welche.

Die Anmeldefrist für die weiterführende Schule läuft. Nun müssen Familien ihre Entscheidung treffen. Bis zum 5. März haben sie Zeit, das Anmeldeformular auszufüllen und an der jeweiligen Grundschule abzugeben. Doch die Entscheidungskriterien werden nicht durch die Fähigkeiten des Kindes bestimmt. Ein Losverfahren entscheidet nämlich, an welche Weiterführende Schule die Viertklässler kommen.

Das Staatliche Schulamt hatte im Jahr 2019 per Verfügung veranlasst, dass die Schulen nur noch losen dürfen, nachdem sie die Kriterien des Hessischen Schulgesetzes zur Auswahl der künftigen Fünftklässler angewandt haben. Das bedeutet, dass selbst wenn ein Kind besonders naturwissenschaftlich begabt ist und eine Schule mit einem solchen Profil besuchen will, dies keine Rolle mehr spielt. Auch im kommenden Schuljahr werden nicht alle Kinder ihren Wunschschulplatz bekommen.

 
 
 
 
 
 
 

Frankfurt: So viele Kinder können auf ihre Wunschschule gehen

Im aktuellen Schuljahr wechselten 6.100 Schüler in die fünfte Klasse. Davon wurden 7,5 Prozent der Kinder einer Schule zugewiesen, die sie sich nicht gewünscht hatten. Mehr als 90 Prozent der Mädchen und Jungen haben jedoch einen Platz an ihrer Wunschschule erhalten.

Es gibt in Hessen kein Recht auf Aufnahme an einer bestimmten Schule, sondern nur das Anrecht auf Aufnahme in einen bestimmten Bildungsgang (Haupt- oder Realschule oder Gymnasium). Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze an der Wunschschule gibt, wird gelost. Eine Empfehlung der Grundschule ist in Hessen nicht bindend und Zeugnisse sollen der Anmeldung auch nicht beigelegt werden. Der Elternwillen zählt bei der Entscheidungsfindung daher am meisten. Ein Gymnasium darf ein Kind mit Gymnasialempfehlung nicht einem mit Realschulempfehlung vorziehen.

Verwendete Quellen
  • fr.de: So läuft die Schulwahl ab (14.1.2024)
  • fnp.de: In Frankfurt entscheidet Glück darüber, welche Schule künftige Fünftklässler besuchen (23.1.2023)
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