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Frankfurt: Cracksüchtige Frau stößt Pendlerin auf die Gleise – Urteil


Frankfurter Hauptbahnhof
Cracksüchtige stößt Pendlerin auf die Gleise – Urteil verkündet


Aktualisiert am 22.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Frankfurter Hauptbahnhof (Symbolbild): Eine cracksüchtige Frau bettelt erst um Geld und stößt dann eine Pendlerin ins Gleisbett. (Quelle: IMAGO/Peter Henrich / HEN-FOTO/imago-images-bilder)

Eine Frau wurde für eine Gewalttat am Frankfurter Hauptbahnhof verurteilt. Sie stieß eine Pendlerin aus Wut auf die Gleise.

Die 42-jährige Vesna M. wurde am Mittwoch vom Frankfurter Landgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete an, dass die cracksüchtige Täterin in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Geld verweigert – Stoß ins Gleisbett

Die Verurteilte hatte am 19. April 2023 in der C-Ebene des Frankfurter Hauptbahnhofs eine 35-jährige Frau ins Gleisbett gestoßen. Der Angriff erfolgte aus Verärgerung darüber, dass sich die Frankfurterin geweigert hatte, Vesna M. Geld zu geben, nachdem sie sie angebettelt hatte.

Ein Zeuge half dem Opfer nach dem Stoß aus dem Gleisbett heraus, bevor ein Zug eintraf. Die Tat wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet.

Täterin soll aus Reflex gehandelt haben

Im Prozess gab Vesna M. den Stoß zu und behauptete, dies sei ein "Reflex" gewesen, da die Pendlerin sie einen "dreckigen Junkie" genannt habe. Das Gericht glaubte dieser Behauptung nicht.

Vesna M., die seit über 30 Jahren von harten Drogen abhängig und seit 22 Jahren mit Methadon behandelt wird, leidet an paranoider Schizophrenie und einer Impulskontrollstörung. Darüber hinaus soll sie laut "fr.de" stark intelligenzgemindert sein.

Die Geschädigte leide noch immer sowohl körperlich als auch emotional unter den Folgen des Vorfalls und ist bis heute arbeitsunfähig.

Frankfurter Hauptbahnhof: Täterin griff eine weitere Frau an

Das Urteil basierte auf dem Befund des Gerichts, welcher Vesna M. in ihrem derzeitigen Zustand als ständige Gefahr für die Allgemeinheit bewertet. Sie war bereits mehrfach vorbestraft, darunter für einen Angriff auf eine 80-jährige Frau nach einer ähnlichen Situation wie in dem aktuellen Fall.

Die Unterbringung in einer Entzugsklinik hätte laut Aussage der Großen Strafkammer für Vesna M. "keine Erfolgsaussicht" geboten.

Verwendete Quellen
  • fr.de: "Psychiatrie statt Gefängnis" (21.02.2024)
  • ffh.de: "Fau stößt andere Frau ins U-Bahn-Gleis" (6.02.2024)
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