Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme.
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dadurch ist seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme nun rechtskräftig. "Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt", so das Gericht am Freitag.
Die Beschwerde sei nicht ausreichend begründet worden, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Mit der Beschwerde versuchte Feldmann beim Bundesverfassungsgericht gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme und die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof vorzugehen. Das Urteil baue auf Hörensagen auf, erklärte er damals, zudem seien alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgegrenzt worden.
120 Tagessätze zu 175 Euro für Feldmann
Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister war in einem Korruptionsprozess im Dezember 2022 vom Frankfurter Landgericht in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Der erste Fall betrifft etwa die Anstellung von Feldmanns damaliger Partnerin in einer deutsch-türkischen Awo-Kita. Dort habe sie "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhalten. Im zweiten Fall geht es um Feldmanns enge Beziehung zur Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden, die für ihn unter anderem Wahlkampfspenden einwarb. Im Gegenzug sollte er sich dem Sozialverband "wohlwollend" gegenüber verhalten haben.
Als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess wurde Feldmann am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt. Im November 2023 hatte bereits der Bundesgerichtshof mitgeteilt, die Revision Feldmanns gegen das Urteil sei abgewiesen.
- Mit Material der dpa