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Corona in Frankfurt: Nur noch ein bisschen Maskenpflicht?


Corona-Lockerungen
Nur noch ein bisschen Maskenpflicht?

Von Roxana Frey

25.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Frau trägt eine FFP-2 Maske in ihrer Hand (Symbolbild): In Hessen ist die Corona-Schutzverordnung bis zum 2. April verlängert.Vergrößern des Bildes
Eine Frau trägt eine FFP-2 Maske in ihrer Hand (Symbolbild): In Hessen ist die Corona-Schutzverordnung bis zum 2. April verlängert. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Hessen hat die Corona-Regeln in weiten Teilen bis zum 2. April verlängert. Danach soll beispielsweise die Maskenpflicht nur noch in bestimmten Institutionen gelten. Doch diese Änderungen stoßen nicht nur auf Zustimmung.

Eigentlich sollte am 20. März deutschlandweit der "Freedom Day" gefeiert werden. Doch in Hessen fielen die großen Lockerungen der Pandemieregeln aus und wurden zunächst bis zum 2. April verlängert. Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampelregierung bringt viele Corona-Lockerungen, die auch Hessen betreffen werden.

Eine gravierende Änderung: Ab dem 2. April soll die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Bussen und Bahnen, Arztpraxen sowie bei Pflegediensten gelten.

Gesundheitsminister Kai Klose kritisierte das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel: "Auf dem Höhepunkt der Infektionszahlen die meisten wirkungsvollen Eindämmungsmaßnahmen zu verunmöglichen, die notwendig sein könnten, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und für die verbliebenen Maßnahmen zum Teil nur schwer praktikable Voraussetzungen zu normieren, ist fahrlässig", sagte der Grünen-Politiker in einer Mitteilung.

Frankfurt: Bürger sehen den Freedom-Day zwiegespalten

Auch die Testpflicht soll ab Anfang April nur noch in Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Krankenhäusern gelten. Alle weiteren Schutzmaßnahmen sollen entfallen. Lediglich in sogenannten Hotspots können noch einige weitere Schutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht und Zugangsregelungen (2G, 2G+ 3G), umgesetzt werden.

Voraussetzung hierfür sei der Beschluss des Landtages. Bislang sei noch unklar, "wie diese Hotspot-Regeln in einem Flächenland rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden sollen", kritisiert Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Ein Gebiet gelte als Hotspot, wenn sich dort eine gefährlichere Virusvariante ausbreite oder das Gesundheitssystem überlastet sei. Bouffier zufolge sei das in Hessen nicht der Fall: "Die Zahl der Menschen mit schweren Verläufen auf der Intensivstation stagniert. Dennoch sind wir weit von einem Normalbetrieb in den Krankenhäusern entfernt." Somit sei die Entscheidung des Bundes falsch.

Viele Menschen haben den sogenannten "Freedom Day" lange herbeigesehnt. Endlich wieder ohne Maske einkaufen, spontan ins Restaurant gehen – trotzdem finden einige Frankfurter die Lockerungen fahrlässig.

Keine Statuskontrollen in der Gastronomie

"Bei diesen Zahlen finde ich das einfach nicht gerechtfertigt", so Ilse N. Die Senioren verfolgt das Infektionsgeschehen sehr genau. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Mainmetropole aktuell bei 1.437,8 (Stand 25.03.2022). "Mich stört es nicht, beim Einkaufen die Maske zu tragen und ich werde es auch noch weiterhin machen", sagt die Rentnerin.

Mary und Sven sehen das anders: Die beiden Abiturienten freuen sich auf ein bisschen mehr Freiheit: "Über zwei Jahre ist einfach zu lang", so Mary. "Obwohl ich mich langsam an das Testen in der Schule gewöhnt habe".

Besonders auf den Gastronomiebetrieb haben die Lockerungen Auswirkungen. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz müssen keine Masken mehr getragen werden und auch die Kontrolle des Genesenen- und Impfstatus soll wegfallen: "Das bedeutet für uns natürlich weniger Aufwand", so Paulin Krause, Gastronomin aus Wiesbaden.

Mehr Gäste erwarte sie deswegen allerdings nicht. Die Gäste seien auch trotz der Maskenpflicht erschienen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist zunächst bis zum 23. September befristet.

Verwendete Quellen
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